Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Geschirrspül- und Pflegehilfsmittel
Zusatzprodukte für das Geschirrspülen und die Pflege – einschließlich Klarspüler, Geschirrspülverstärker oder Wasserenthärter – sollen das Geschirrspülen ergänzen oder verbessern. Diese Formulierungen können starke Tenside, Antifleckenmittel oder Leistungsverstärker enthalten, die unter bestimmten Umständen gefährlich sein können. Wenn ein solches Zusatzprodukt gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft wird, ist eine Giftnotrufmeldung (PCN) vorgeschrieben. Durch die Einreichung einer PCN stellen Hersteller und Händler sicher, dass die Giftnotrufzentralen schnell auf Daten über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen zugreifen können, so dass im Falle einer versehentlichen Exposition schnell und präzise reagiert werden kann.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt direkt mit seiner genauen chemischen Formel verknüpft. Bei als gefährlich eingestuften Geschirrspül- und Pflegehilfsmitteln sollte der UFI gut sichtbar auf dem Produktetikett angebracht sein, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Warnhinweisen. In Notfällen verwenden die Giftnotrufzentralen den UFI, um das Produkt schnell zu identifizieren und eine angemessene medizinische oder Erste-Hilfe-Beratung zu ermöglichen.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung für chemische Gemische, die gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind. Die Einreichung einer PCN für Geschirrspül- und Pflegehilfsmittel stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen umfassende Informationen über das Produkt erhalten, wie z. B. die Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung, die Verpackung und die Anwendungsempfehlungen. Diese Informationen sind für medizinisches Fachpersonal und Rettungskräfte von entscheidender Bedeutung, um bei versehentlichem Verschlucken, Einatmen oder Haut-/Augenkontakt schnell und präzise handeln zu können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Geschirrspül- und Pflegemittel, die als gefährlich eingestuft werden, müssen mit den korrekten Gefahrensymbolen, Risiko-/Vorsorgehinweisen und der UFI auf ihren Etiketten gekennzeichnet werden. Dieses Kennzeichnungssystem macht die Benutzer auf potenzielle Gefahren aufmerksam und fördert eine sicherere Handhabung sowohl im Haushalt als auch im beruflichen Umfeld.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Giftinformationszentrum ist ein koordiniertes Netzwerk nationaler Giftinformationszentren, das im Falle einer Exposition gegenüber Chemikalien sofortigen medizinischen Rat bietet. Durch die Registrierung von Produkten über eine PCN ermöglichen Hersteller und Importeure diesen Zentren den schnellen Abruf wichtiger Produktdaten – wie z.B. die Gefahrenklassifizierung und die chemische Zusammensetzung – um eine rechtzeitige und präzise Behandlung bei versehentlicher Exposition sicherzustellen.
Warum ist das notwendig?
Geschirrspül- und Pflegemittel können Substanzen enthalten, die bei unsachgemäßem Gebrauch oder bei Kontakt mit empfindlichen Bereichen (Haut, Augen oder bei Verschlucken) Schäden verursachen können. Die Einreichung eines PCN garantiert, dass die Giftnotrufzentralen in Echtzeit Zugang zu Sicherheitsinformationen haben. Dadurch wird das Risiko schwerwiegender Folgen erheblich reduziert und die EU-Vorschriften zum Schutz von Anwendern und Rettungskräften erfüllt.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche Chemikaliengemisch, einschließlich Geschirrspül- und Pflegemittel, gemäß den CLP-Vorschriften der EU über eine Giftnotrufzentrale registriert werden. Mit dieser Maßnahme wird ein standardisierter Ansatz für Sicherheits- und Notfallprotokolle in den EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt.
FAQ
Frage: Benötigen alle Hilfsmittel zum Spülen und Pflegen einen PCN?
Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Wenn ein Produkt nicht gefährlich ist, ist keine Registrierung erforderlich.
Frage: Wo sollte ich die UFI auf dem Produktetikett platzieren?
Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitswarnungen auf dem Etikett angegeben, damit die Giftnotrufzentralen das Produkt im Notfall schnell identifizieren können.
Frage: Was ist in einem PCN-Antrag für Geschirrspülmittel enthalten?
Antwort: Ein PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen, Verpackungsdetails und Gebrauchsanweisungen, um eine wirksame Reaktion auf versehentliche Expositionen zu gewährleisten.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Im Allgemeinen muss der Hersteller, Importeur oder Händler des Produkts, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, die PCN einreichen, wenn es die Kriterien für eine gefährliche Einstufung erfüllt.
Frage: Was sind die Strafen für die Nichtvorlage eines PCN?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Konsequenzen, Geldstrafen oder Beschränkungen für den Verkauf des Produkts auf den EU-Märkten führen, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.
Frage: Seit wann ist die PCN-Vorschrift für gefährliche Chemikaliengemische in Kraft?
Antwort: Die Vorschrift ist seit dem 1. Januar 2021 im Rahmen der CLP-Verordnung der EU in Kraft und gewährleistet einen einheitlichen Sicherheitsstandard in allen EU-Mitgliedstaaten.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).