PCN & UFI für Futter- und Wasserzusätze

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

  • Sparen Sie Zeit und Geld mit unseren schnellen PCN-Einreichungen
  • 100% Genauigkeitsgarantie für alle PCN-Einreichungen.
Garantiert sicherer Checkout

Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Registrierung von Zusatzstoffen und Vormischungen für Tierfutter bei der Giftnotrufzentrale

Für Zusatzstoffe und Vormischungen, die dem Tierfutter oder Wasser absichtlich zugesetzt werden, um eine bestimmte Funktion zu erfüllen, ist eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) vorgeschrieben. Diese Produkte sind zwar von Lebens- und Futtermitteln ausgeschlossen, können aber dennoch Substanzen enthalten, die ein potenzielles Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Daher stellt eine PCN sicher, dass Notfalleinsatzkräfte und Regulierungsbehörden bei Bedarf auf wichtige Sicherheitsinformationen zugreifen können, um die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Zusatzstoffe und Vormischungen zu verbessern.

Was ist ein UFI?

Ein UFI (Unique Formula Identifier) ist ein eindeutiger Code, der einer Produktformulierung zugewiesen wird. Im Falle von Zusatzstoffen und Vormischungen für Tierfutter wird der UFI verwendet, um die spezifische Mischung von Inhaltsstoffen im Produkt zu identifizieren. Dieser Identifikator ermöglicht es Notfalleinsatzkräften und medizinischem Fachpersonal, bei einem Zwischenfall oder einer Exposition schnell auf Informationen über die Inhaltsstoffe zuzugreifen und so eine schnelle und präzise Behandlung zu ermöglichen.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein Bericht an das Poison Centre, in dem wichtige Informationen über gefährliche Produkte, einschließlich Zusatzstoffe und Vormischungen für Tierfutter, aufgeführt sind. Die PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Diese Informationen sind für die Rettungskräfte von entscheidender Bedeutung, um einen effektiven und sicheren Umgang mit Zwischenfällen mit diesen Produkten zu gewährleisten.

Was ist CLP?

CLP (Classification, Labelling, and Packaging) ist eine Verordnung, die vorschreibt, dass gefährliche Produkte entsprechend ihrer Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken eingestuft werden müssen. Für Zusatzstoffe und Vormischungen in Tierfutter sorgt die CLP-Verordnung dafür, dass alle Gefahren eindeutig mit entsprechenden Symbolen und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet werden, so dass Benutzer und Notfalleinsatzkräfte die Risiken verstehen und das Produkt sicher handhaben können.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein zentralisiertes System, das Sicherheitsinformationen über gefährliche Stoffe, die in Verbraucher- und Industrieprodukten verwendet werden, verwaltet. Es dient als Ressource für Mediziner, Aufsichtsbehörden und Rettungskräfte und bietet ihnen im Falle einer Exposition oder eines Notfalls Zugang zu wichtigen Sicherheitsdaten. Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass diese wichtigen Informationen verfügbar sind und bei Bedarf schnell abgerufen werden können.

Warum ist das notwendig?

PCNs sind für Zusatzstoffe und Vormischungen in Tierfutter notwendig, damit Rettungskräfte und medizinisches Fachpersonal im Falle einer Exposition oder eines Unfalls sofort Zugang zu Sicherheitsinformationen haben. Die Registrierung stellt sicher, dass diese Produkte sicher gehandhabt werden, um die Risiken für Mensch und Tier zu minimieren, insbesondere bei unbeabsichtigter Einnahme oder falscher Handhabung.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, für bestimmte gefährliche Produkte, darunter Zusatzstoffe und Vormischungen für Tierfutter, eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) einzureichen. Diese Verordnung ist Teil der laufenden Bemühungen der EU, die Produktsicherheit zu verbessern und sicherzustellen, dass geeignete Informationen für ein effektives Risikomanagement zur Verfügung stehen.

FAQ

Frage: Müssen Zusatzstoffe und Vormischungen für Tierfutter bei der Giftnotrufzentrale registriert werden?

Antwort: Ja, Zusatzstoffe und Vormischungen für Tierfutter, die gefährliche Stoffe enthalten, müssen bei der Giftnotrufzentrale registriert werden. Durch diese Registrierung wird sichergestellt, dass den Rettungskräften im Falle einer Exposition oder eines Unfalls mit diesen Produkten Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen.

Frage: Welche Rolle spielt die UFI bei Futtermittelzusatzstoffen?

Antwort: Der UFI (Unique Formula Identifier) wird verwendet, um die spezifische chemische Zusammensetzung von Zusatzstoffen und Vormischungen für Tierfutter zu identifizieren. Er hilft den Einsatzkräften, schnell auf wichtige Sicherheitsdaten zu den Inhaltsstoffen des Produkts zuzugreifen, um im Falle einer Exposition oder eines Unfalls angemessen reagieren zu können.

Frage: Warum ist es wichtig, einen PCN für Tierfutterzusatzstoffe einzureichen?

Antwort: Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass Notfalleinsatzkräfte und medizinisches Fachpersonal Zugang zu wichtigen Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen haben. Dies ist entscheidend für den Umgang mit Risiken für Tiere, Menschen und die Umwelt im Falle einer Exposition oder eines Unfalls.

Frage: Wie wird die CLP-Verordnung auf Futtermittelzusatzstoffe angewendet?

Antwort: Die CLP-Verordnung stellt sicher, dass gefährliche Inhaltsstoffe in Futtermittelzusatzstoffen deutlich mit Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und Sicherheitsanweisungen gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung liefert wichtige Informationen für den Umgang mit und die Reaktion auf Notfälle im Zusammenhang mit diesen Produkten und gewährleistet die sichere Verwendung und das Risikomanagement.

Frage: Seit wann ist es Pflicht, einen PCN für Futtermittelzusatzstoffe vorzulegen?

Antwort: Seit dem 1. Januar 2021 ist es Pflicht, für bestimmte gefährliche Produkte, darunter Zusatzstoffe und Vormischungen für Tierfutter, eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) einzureichen. Diese gesetzliche Verpflichtung zielt darauf ab, die Produktsicherheit zu erhöhen und die Verfügbarkeit wichtiger Informationen für den Umgang mit potenziellen Risiken zu gewährleisten.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).