PCN & UFI für Fugenreinigungsprodukte

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Fugenreiniger

Fugenreiniger sind speziell formulierte Produkte, die Schmutz, Flecken und Ablagerungen aus den Fugen entfernen sollen. Diese Produkte enthalten oft starke Reinigungsmittel, die bei unsachgemäßer Anwendung ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Um die Sicherheit der Verbraucher und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ist für Fugenreiniger, die als gefährlich eingestuft sind, eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich, damit die Giftnotrufzentralen in Notfällen wichtige Ratschläge geben können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein Produkt eindeutig mit seiner spezifischen chemischen Zusammensetzung verknüpft. Bei Fugenreinigern ermöglicht der UFI den Giftnotrufzentralen, das Produkt im Falle eines Zwischenfalls schnell zu identifizieren. Der UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise angegeben werden.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine obligatorische Meldung für gefährliche chemische Gemische, die innerhalb der EU verkauft werden. Sie enthält detaillierte Informationen über das Produkt, einschließlich seiner Zusammensetzung, der Gefahren und des Verwendungszwecks. Bei Fugenreinigern stellt dies sicher, dass die Giftnotrufzentralen wirksam auf Vorfälle reagieren können, bei denen es zu einer versehentlichen Exposition oder einem Missbrauch kommt.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist ein EU-Standard für die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Produkten. Sie stellt sicher, dass die Etiketten von Fugenreinigern klare Gefahrenwarnungen, Sicherheitshinweise und Vorsichtsmaßnahmen enthalten, damit die Benutzer die Produkte sicher handhaben können.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Giftinformationszentrum ist ein Netzwerk von Institutionen, die bei einer Exposition gegenüber Chemikalien Unterstützung leisten. Durch die Registrierung von Fugenreinigern bei der Giftnotrufzentrale stellen die Hersteller sicher, dass Gesundheitsdienstleister und Giftnotrufzentralen in Notfällen sofort Zugang zu wichtigen Sicherheitsdaten haben.

Warum ist das notwendig?

Fugenreiniger enthalten oft starke Chemikalien, wie Säuren oder Laugen, die bei unsachgemäßer Handhabung Schäden verursachen können. Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen auf Zwischenfälle mit diesen Produkten vorbereitet sind, um die Anwender zu schützen und im Bedarfsfall schnelle medizinische Hilfe zu ermöglichen.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Die Anforderung, eine PCN für gefährliche chemische Gemische, einschließlich Fugenreiniger, einzureichen, ist seit dem 1. Januar 2021 gemäß der EU-CLP-Verordnung obligatorisch.

FAQ

Frage: Benötigen alle Fugenreiniger eine PCN?

Antwort: Nur Fugenreiniger, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Produkte sind davon ausgenommen.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Etikett platziert werden?

Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett angegeben werden, idealerweise in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise, um sicherzustellen, dass sie leicht zu finden ist.

Frage: Welche Informationen sind in einer PCN für Fugenreiniger enthalten?

Antwort: Ein PCN enthält Einzelheiten über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Klassifizierung, den Verwendungszweck, die Verpackung und die Notfallmaßnahmen.

Frage: Welche Folgen hat die Nicht-Einreichung einer PCN?

Antwort: Das Versäumnis, einen PCN einzureichen, kann zu gesetzlichen Strafen, Bußgeldern und Beschränkungen für den Verkauf des Produkts innerhalb der EU führen.

Frage: Wie verwendet die Giftnotrufzentrale die PCN-Daten?

Antwort: Giftnotrufzentralen verwenden die PCN-Daten, um bei versehentlichem Kontakt mit gefährlichen Produkten genaue Ratschläge und medizinische Hilfe zu leisten.

Frage: Wann begann die Verpflichtung zur Einreichung von PCNs?

Antwort: Die Verpflichtung ist seit dem 1. Januar 2021 als Teil der EU CLP-Verordnung für gefährliche Gemische in Kraft.

Frage: Gelten für Fugenreiniger für den gewerblichen Gebrauch die gleichen Anforderungen?

Antwort: Ja, wenn Fugenreiniger für den gewerblichen Gebrauch als gefährlich eingestuft sind, müssen sie denselben PCN- und Kennzeichnungsanforderungen entsprechen wie Verbraucherprodukte.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).