Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Produkte zum Formen, Gießen und Schäumen
Produkte, die zum Formen, Gießen, für Hart- und Weichschäume sowie für Harzmischungen verwendet werden, sind oft unverzichtbar für die Herstellung verschiedener Materialien und Komponenten für Branchen wie die Automobil-, Bau- und Elektronikindustrie. Da sie möglicherweise gefährliche Chemikalien enthalten oder besondere Sicherheitsvorkehrungen erfordern, ist es wichtig, für solche Produkte eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) einzureichen. Die Meldung stellt sicher, dass Notfalleinsatzkräfte und medizinisches Fachpersonal genaue Informationen erhalten, um bei Unfällen oder unsachgemäßem Umgang mit diesen Produkten mögliche Risiken, wie z. B. die Exposition gegenüber Chemikalien, zu vermeiden.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein chemisches Produkt oder Gemisch eindeutig identifiziert. Für Produkte, die beim Formen, Gießen und Schäumen verwendet werden, ermöglicht der UFI den Einsatzkräften, schnell wichtige Informationen über die chemische Zusammensetzung und die potenziellen Gefahren des Materials zu erhalten. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtzeitigen und effektiven Notfallmaßnahmen bei Unfällen oder Expositionen.
Was ist ein PCN?
Eine Giftinformationszentrale (Poison Centre Notification, PCN) ist ein Bericht, der detaillierte Informationen über ein Produkt enthält, einschließlich seiner Zusammensetzung, Klassifizierung, Gefahreninformationen und Notfallmaßnahmen. Für Form-, Guss- und Schaumstoffprodukte muss die PCN bei der Giftnotrufzentrale eingereicht werden, bevor das Produkt in der Europäischen Union in Verkehr gebracht wird. Auf diese Weise verfügen die Gesundheits- und Notfalldienste über die notwendigen Daten, um Zwischenfälle mit diesen Produkten angemessen und sicher zu behandeln.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass Produkte auf der Grundlage ihrer potenziellen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft werden. Sie enthält klare Kennzeichnungsrichtlinien, die auf Gefahren wie Toxizität, Reizung oder Ätzwirkung hinweisen. Bei Form-, Guss- und Schaumstoffprodukten ist die Einhaltung der CLP-Verordnung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Verbraucher und Arbeitnehmer über die damit verbundenen Gefahren informiert sind und die Produkte sicher handhaben können. Die Kennzeichnung muss auch den UFI enthalten, um die Reaktion im Notfall zu erleichtern und zu präzisieren.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Zentren, die Daten über gefährliche Substanzen und Gemische empfangen und verarbeiten. Im Falle eines Notfalls, wie z.B. einer chemischen Exposition oder eines versehentlichen Kontakts, stellt das Poison Centre Gesundheitsdienstleistern und Notfallteams wichtige Informationen zur Verfügung. Durch die Einreichung eines PCN für Produkte, die beim Formen, Gießen und Schäumen verwendet werden, stellen die Hersteller sicher, dass die Rettungskräfte sofort Zugang zu genauen Sicherheitsinformationen haben, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.
Warum ist das notwendig?
Die Anforderung einer PCN stellt sicher, dass schädliche Chemikalien, die in Form-, Guss- und Schaumstoffprodukten enthalten sind, gut dokumentiert sind und dass die entsprechenden Notfallmaßnahmen getroffen werden. Indem Sie Ihr Produkt bei der Giftnotrufzentrale registrieren lassen, tragen Sie dazu bei, Arbeitnehmer, Verbraucher und Rettungskräfte vor möglichen Gesundheitsrisiken zu schützen, die mit der Exposition gegenüber gefährlichen Substanzen in diesen Produkten verbunden sind.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, für gefährliche Gemische eine PCN einzureichen, bevor sie auf den EU-Markt gebracht werden. Dies gilt für Produkte zum Formen, Gießen, Schäume und Harzmischungen, die gefährliche Stoffe enthalten können. Die Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte der Verordnung entsprechen. Dazu gehört auch, dass sie über die erforderliche UFI und Kennzeichnung verfügen, um Notfallmaßnahmen zu erleichtern.
FAQ
Frage: Muss ich einen PCN für Form-, Guss- und Schaumstoffprodukte einreichen?
Antwort: Ja, wenn Ihr Produkt gefährliche Stoffe enthält, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Giftnotrufmeldung (PCN) für Produkte, die beim Formen, Gießen und Schäumen verwendet werden, einzureichen, bevor Sie sie in der Europäischen Union auf den Markt bringen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte über die notwendigen Daten verfügen, um mit möglichen Unfällen oder Expositionen umgehen zu können.
Frage: Welche Angaben sind in der PCN für Guss- und Schaumstoffprodukte erforderlich?
Antwort: Die PCN muss die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, Informationen über Notfallmaßnahmen und den Unique Formula Identifier (UFI) enthalten. Diese Daten helfen den Notfalleinsatzkräften, Vorfälle sicher und schnell zu bewältigen.
Frage: Was passiert, wenn ich keine PCN für mein Form-, Guss- oder Schaumstoffprodukt einreiche?
Antwort: Das Versäumnis, eine PCN einzureichen, kann zu rechtlichen Sanktionen führen, einschließlich der Entfernung Ihres Produkts vom Markt. Außerdem haben die Rettungskräfte keinen Zugang zu den notwendigen Sicherheitsinformationen, um mögliche Chemieunfälle zu bewältigen, wodurch die Gesundheit und Sicherheit der Menschen gefährdet wird.
Frage: Wie kann ich einen PCN für meine Produkte einreichen?
Antwort: Der PCN kann über das Online-Portal der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden. Wir bieten Dienstleistungen an, die Ihnen bei der Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen helfen, einschließlich des UFI, der Produktkennzeichnung und der Sicherheitsinformationen für Ihre Form-, Guss- oder Schaumstoffprodukte.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).