Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Trockenmittel
Trockenmittel sind Substanzen, die in erster Linie dazu dienen, Feuchtigkeit zu absorbieren und die Trockenheit in einer Vielzahl von industriellen, kommerziellen und Verbraucheranwendungen zu erhalten. Zu diesen Produkten gehören Silikagel und andere feuchtigkeitsabsorbierende Materialien, die bei Verpackung, Lagerung und Versand verwendet werden, um Schäden durch Feuchtigkeit zu verhindern. Um den EU-Vorschriften zu entsprechen, benötigen Trockenmittel, insbesondere solche mit gefährlichen Eigenschaften, eine Poison Centre Notification (PCN). Dadurch wird sichergestellt, dass Notärzte und Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs einfachen Zugang zu den wichtigsten Sicherheitsdaten haben.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der die Zusammensetzung eines Trockenmittels mit seiner Giftnotrufnummer verknüpft. Der UFI muss auf dem Produktetikett aufgedruckt werden, damit die Rettungskräfte das Produkt und seine potenziellen Risiken bei einem Unfall oder Notfall schnell identifizieren können.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine detaillierte Meldung an die Giftnotrufzentralen, die wichtige Informationen über die chemische Zusammensetzung, die Klassifizierung, die Gefahren, den Verwendungszweck und die Verpackung des Produkts enthält. Diese Meldung hilft den Giftnotrufzentralen, bei versehentlicher Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen, wie z.B. Trockenmitteln, den richtigen medizinischen Rat zu erteilen und Notfallmaßnahmen einzuleiten.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass gefährliche Stoffe, einschließlich Trockenmittel, entsprechend ihrer potenziellen Gesundheits- und Umweltrisiken eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Trockenmittel müssen deutlich mit entsprechenden Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und einem UFI gekennzeichnet sein, um der CLP-Verordnung zu entsprechen.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Organisationen in der gesamten EU, die sich mit Fällen von chemischer Exposition und Vergiftungen befassen. Durch den Zugang zu detaillierten Produktinformationen, wie sie in den PCNs enthalten sind, kann das Giftinformationszentrum bei Notfällen mit gefährlichen Produkten, einschließlich Trockenmitteln, sofortige und genaue Hilfe anbieten.
Warum ist das notwendig?
Trockenmittel, insbesondere solche, die Chemikalien wie Kieselgel enthalten, können bei unsachgemäßer Handhabung ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Eine Benachrichtigung der Giftnotrufzentrale stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen über alle notwendigen Daten verfügen, um effektiv auf Vergiftungsfälle reagieren zu können. Dies trägt zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei und erleichtert ein schnelles Eingreifen im Falle einer Vergiftung oder anderer schädlicher Auswirkungen.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Verpflichtung zur Vorlage eines PCN für gefährliche Gemische, einschließlich Trockenmittel, wurde in Anhang VIII der CLP-Verordnung festgelegt und ist seit dem 1. Januar 2021 obligatorisch.
FAQ
Frage: Benötigen alle Trockenmittel eine PCN?
Antwort: Nein, nur Trockenmittel, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen einen PCN.
Frage: Welche Informationen sind erforderlich, um einen PCN auszufüllen?
Antwort: Ein PCN muss die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, die Verpackungsinformationen und den Unique Formula Identifier (UFI) enthalten.
Frage: Wo sollte die UFI angezeigt werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise angegeben werden, damit sie in Notfallsituationen sichtbar ist.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der das Trockenmittel auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Was sind die Folgen der Nichteinhaltung?
Antwort: Das Versäumnis, einen PCN einzureichen, kann Strafen wie Geldbußen, Produktrückrufe oder Beschränkungen für den Verkauf des Trockenmittels innerhalb der EU nach sich ziehen.
Frage: Sind Trockenmittel, die für Verpackungen verwendet werden, von den PCN-Anforderungen ausgenommen?
Antwort: Nein, Trockenmittel, die in Verpackungen verwendet werden, die als gefährlich eingestuft sind, müssen weiterhin die PCN-Anforderungen der CLP-Verordnung erfüllen.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).