Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Registrierung von Buntstiften, Kreiden und Pastellkreiden bei der Giftnotrufzentrale
Buntstifte, Kreiden und Pastellkreiden sind feste oder gepresste Mischungen, die zum Ausmalen, Zeichnen und für andere Formen des kreativen Ausdrucks verwendet werden, oft im Rahmen spielerischer Aktivitäten. Diese Produkte sind zwar für Kinder und künstlerische Zwecke gedacht, können aber chemische Inhaltsstoffe enthalten, die bei Verschlucken oder unsachgemäßer Handhabung ein Risiko darstellen. Daher ist für diese Produkte eine Poison Centre Notification (PCN) erforderlich, um sicherzustellen, dass im Notfall Sicherheitsdaten verfügbar sind. Diese Vorschrift trägt zum Schutz der Verbraucher, insbesondere der Kinder, bei, indem sie sicherstellt, dass die relevanten Informationen für Notfallhelfer und medizinisches Fachpersonal zugänglich sind.
Was ist ein UFI?
Ein UFI (Unique Formula Identifier) ist ein eindeutiger alphanumerischer Code, der einem chemischen Produkt wie Buntstiften, Kreiden und Pastellkreiden zugeordnet ist. Anhand dieses Codes können die Rettungskräfte im Notfall leicht die spezifische Formulierung des Produkts identifizieren. Der UFI spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass bei Zwischenfällen mit dem Produkt die richtigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein obligatorischer Bericht, der bei der Giftnotrufzentrale eingereicht werden muss. Sie enthält detaillierte Informationen über die chemische Zusammensetzung, die Gefahren und die Erste-Hilfe-Maßnahmen für das Produkt. Bei Buntstiften, Kreiden und Pastellkreiden sorgt die PCN dafür, dass die Rettungskräfte Zugang zu wichtigen Sicherheitsdaten haben, falls ein Kind das Produkt verschluckt oder damit in Kontakt kommt. Der PCN trägt dazu bei, dass im Falle einer Exposition eine schnelle und genaue Behandlung erfolgt.
Was ist CLP?
CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) ist eine europäische Verordnung, die vorschreibt, dass Produkte wie Buntstifte, Kreiden und Pastellkreiden nach ihren potenziellen Gefahren eingestuft und mit entsprechenden Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und Sicherheitsvorschriften gekennzeichnet werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Benutzer sich aller mit dem Produkt verbundenen Risiken bewusst sind und wissen, wie sie es sicher handhaben können. Die CLP-Verordnung trägt dazu bei, die Sicherheit von Kindern und Erwachsenen zu verbessern, indem die Gefahren klar kommuniziert werden.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Poison Centre ist eine Agentur, die Sicherheitsinformationen über chemische Produkte in der Europäischen Union verwaltet. Sie stellt eine zentrale Datenbank zur Verfügung, auf die Mediziner und Rettungskräfte zugreifen können, um schnell Informationen über gefährliche Stoffe zu erhalten. Durch die Registrierung von Buntstiften, Kreiden und Pastellkreiden bei der Giftnotrufzentrale stellen die Hersteller sicher, dass die erforderlichen Sicherheitsdaten im Notfall zur Verfügung stehen und eine schnelle und präzise Behandlung möglich ist.
Warum ist das notwendig?
Die Poison Centre Notification (PCN) ist für Buntstifte, Kreiden und Pastellkreiden erforderlich, um Rettungskräfte und medizinisches Fachpersonal im Falle einer versehentlichen Exposition, Einnahme oder eines Missbrauchs des Produkts mit wichtigen Sicherheitsdaten zu versorgen. Da diese Produkte häufig von Kindern verwendet werden, ist das Risiko der Einnahme höher, und zugängliche Sicherheitsdaten sind für eine wirksame Notfallhilfe unerlässlich. Diese Registrierung trägt dazu bei, Gesundheitsrisiken zu vermeiden und stellt sicher, dass im Bedarfsfall umgehend medizinische Hilfe geleistet wird.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 ist es für Hersteller und Importeure gefährlicher chemischer Produkte, darunter Buntstifte, Kreiden und Pastellkreiden, gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufmeldung (PCN) an die EU zu übermitteln. Diese Verordnung ist Teil der laufenden Bemühungen der Europäischen Union, die Sicherheit von Chemikalien zu verbessern und sicherzustellen, dass gefährliche Produkte zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ordnungsgemäß verwaltet werden.
FAQ
Frage: Müssen Buntstifte, Kreiden und Pastellkreiden bei der Giftnotrufzentrale angemeldet werden?
Antwort: Ja, Buntstifte, Kreiden und Pastellkreiden, die gefährliche Chemikalien enthalten, müssen bei der Giftnotrufzentrale registriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte im Falle einer versehentlichen Einnahme oder Exposition schnell auf wichtige Sicherheitsdaten zugreifen können.
Frage: Welchen Zweck erfüllt die UFI für Buntstifte, Kreiden und Pastellkreiden?
Antwort: Der UFI (Unique Formula Identifier) hilft den Einsatzkräften, die spezifische Formulierung des Produkts zu identifizieren. Dadurch wird sichergestellt, dass sie im Falle eines Notfalls, z. B. bei versehentlicher Einnahme oder Exposition gegenüber dem Produkt, eine angemessene medizinische Versorgung gewährleisten können.
Frage: Warum ist eine PCN für Buntstifte, Kreiden und Pastellkreiden erforderlich?
Antwort: Eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) ist notwendig, um den Notfalleinsatzkräften wichtige Sicherheitsdaten zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines Notfalls stellt der PCN sicher, dass Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, potenzielle Gefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen sofort verfügbar sind, um eine schnelle und effektive Behandlung zu ermöglichen.
Frage: Wie wird CLP auf Buntstifte, Kreiden und Pastellstifte angewendet?
Antwort: Die CLP-Verordnung schreibt vor, dass Buntstifte, Kreiden und Pastellkreiden eindeutig eingestuft, gekennzeichnet und mit entsprechenden Gefahrensymbolen und Sicherheitsinformationen verpackt werden müssen. Dies hilft den Benutzern, die mit dem Produkt verbundenen Risiken zu verstehen und zu wissen, wie sie es sicher handhaben können.
Frage: Seit wann ist es Pflicht, einen PCN für Buntstifte, Kreiden und Pastellkreiden einzureichen?
Antwort: Seit dem 1. Januar 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Hersteller und Importeure gefährlicher Produkte, darunter Buntstifte, Kreiden und Pastellkreiden, der EU eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) vorlegen müssen. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Produktsicherheit und den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu verbessern.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).