PCN & UFI für Farbstoffe (Textilien & Leder)

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftnotruf für Farbstoffe (Endverbraucherprodukte für Textilien oder Leder)

Farbstoffe, die für die Endanwendung bestimmt sind, wie z.B. Farbstoffe oder Pigmente, die direkt auf Textilien, Leder oder ähnliche Materialien aufgetragen werden, können chemische Substanzen enthalten, die bei versehentlichem Verschlucken, Einatmen oder unsachgemäßer Handhabung ein Risiko darstellen können. Gemäß den EU-Vorschriften müssen alle als gefährlich eingestuften Farbstoffe von den Giftnotrufzentralen gemeldet werden (PCN). Dieser Registrierungsprozess stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen jederzeit Zugriff auf die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Einzelheiten zu den Gefahren und die Sicherheitsmaßnahmen haben, was eine schnelle und präzise Reaktion auf potenzielle Expositionsvorfälle erleichtert.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verbindet. Bei Farbstoffen für die Endanwendung muss der UFI gut sichtbar auf dem Produktetikett angebracht werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitswarnungen. Im Notfall konsultieren die Giftnotrufzentralen den UFI, um die Zusammensetzung des Produkts zu ermitteln und geeignete medizinische Maßnahmen zu empfehlen.

Was ist ein PCN?

Für gefährliche chemische Gemische, die in der EU verkauft werden, ist eine Poison Centre Notification (PCN) vorgeschrieben. Durch die Einreichung einer PCN für Farbstoffe stellen Hersteller oder Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Daten zur Verfügung, darunter die chemische Zusammensetzung, die Gefahrenklassifizierung, empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen und Anwendungsrichtlinien. Diese Informationen unterstützen das medizinische Fachpersonal dabei, im Falle einer versehentlichen Exposition schnelle und sachkundige Hilfe zu leisten.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Farbstoffe, die der Gefahreneinstufung entsprechen, müssen auf ihren Etiketten entsprechende Gefahrensymbole, Risikohinweise und die UFI aufweisen. Dieses Kennzeichnungssystem hilft den Endverbrauchern, potenzielle Gefahren zu erkennen und sichere Handhabungsmethoden anzuwenden.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Poison Centre ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die im Notfall Ratschläge und Behandlungsempfehlungen für den Umgang mit Chemikalien geben. Wenn Sie gefährliche Farbstoffe bei der Giftnotrufzentrale registrieren, können diese Fachleute die Produktdetails sofort abrufen, was die Reaktionszeiten in Notfällen beschleunigt und die öffentliche Gesundheit schützt.

Warum ist das notwendig?

Auch wenn Farbstoffe dazu bestimmt sind, Textilien oder Leder zu färben, können die beteiligten Chemikalien bei Kontakt mit ihnen gesundheitsgefährdend sein. Durch die Einhaltung der PCN-Anforderungen stellen die Unternehmen sicher, dass die Giftnotrufzentralen direkten Zugang zu den Daten über die Zusammensetzung und die Gefahren haben, was die Sicherheit der Verbraucher erhöht und die Einhaltung der EU-Vorschriften erleichtert.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle gefährlichen chemischen Gemische – einschließlich Farbstoffe für den Endverbraucher – gemäß der EU-CLP-Verordnung über eine PCN registriert werden. Dieser harmonisierte Ansatz gewährleistet einheitliche Notfallmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen in allen EU-Mitgliedstaaten.

FAQ

Frage: Ist für alle Farbstoffe ein PCN erforderlich?

Antwort: Nur Farbstoffe, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Wenn das Produkt nicht als gefährlich eingestuft ist, ist es von dieser Anforderung ausgenommen.

Frage: Wo platziere ich die UFI auf dem Produktetikett?

Antwort: Die UFI ist in der Regel in der Nähe der Gefahrensymbole oder Sicherheitshinweise aufgedruckt, so dass sie für die Rettungskräfte leicht zu erkennen ist.

Frage: Was ist in einem PCN für Farbstoffe enthalten?

Antwort: Ein PCN muss die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, das Verpackungsformat, die Gebrauchsanweisung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen enthalten, damit die Giftnotrufzentralen effizient reagieren können.

Frage: Werden hier auch Farbstoffe für die weitere Formulierung behandelt?

Antwort: Nein, Farbstoffe, die ausschließlich als Rohstoffe verwendet werden (“F – Mischungen für die weitere Formulierung”), fallen unter eine andere Kategorie und werden in diesem Zusammenhang nicht behandelt.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Normalerweise muss der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, die PCN einreichen, wenn es die CLP-Gefahrenkriterien erfüllt.

Frage: Was sind die Strafen für das Versäumnis, einen PCN einzureichen?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder rechtlichen Schritten führen, die den Verkauf des Produkts in der EU verhindern können, bis die Anforderungen erfüllt sind.

Frage: Seit wann ist die PCN-Anforderung für gefährliche Farbstoffe obligatorisch?

Antwort: Die PCN-Anforderung für gefährliche chemische Produkte trat am 1. Januar 2021 im Rahmen der CLP-Verordnung der EU in Kraft.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).