Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftnotruf für andere Reinigungs- und Pflegeprodukte für Fahrzeuge
Andere Fahrzeugreinigungs- und -pflegeprodukte, die eine breite Palette von Formeln umfassen können, die nicht speziell von den bestehenden Kategorien abgedeckt werden, können für Kunststoffverkleidungen, dekoratives Chrom, Details im Innenraum oder Ausbesserungen im Motorraum bestimmt sein. Wenn eines dieser Produkte unter die EU-Gefahrenklassifizierung fällt, ist eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen direkten Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen wie der chemischen Zusammensetzung und den Gefahrendaten haben, so dass sie im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs schnelle und genaue Hilfe leisten können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen Formulierung verbindet. Für diese zusätzlichen Fahrzeugreinigungs- und -pflegeprodukte muss der UFI, wenn sie als gefährlich eingestuft sind, deutlich auf dem Produktetikett angegeben werden, normalerweise in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitswarnungen. In Notfällen beziehen sich die Giftnotrufzentralen auf den UFI, um die Zusammensetzung des Produkts zu ermitteln und die richtigen medizinischen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist gemäß den EU-Vorschriften für gefährliche chemische Gemische verpflichtend einzureichen. Durch die Einreichung einer PCN übermitteln Hersteller und Vertreiber von Fahrzeugreinigungs- und -pflegeprodukten den Giftnotrufzentralen wichtige Informationen, einschließlich der Inhaltsstoffe des Produkts, der Verpackung, der Gefahrenklassifizierung und der Hinweise für die Handhabung im Notfall. Dies erleichtert den Gesundheitsdienstleistern ein schnelles und sachkundiges Eingreifen, wenn es zu einer Exposition kommt.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) bietet einen standardisierten Rahmen für die Identifizierung und Kommunikation von chemischen Gefahren in der EU. Gefährliche Fahrzeugreinigungs- oder -pflegeprodukte müssen auf ihren Etiketten entsprechende Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen. Diese Kennzeichnung hilft Anwendern und Notfalleinsatzkräften, potenzielle Risiken zu erkennen und anzugehen.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Giftinformationszentrum ist ein Netzwerk nationaler Einrichtungen in allen Mitgliedstaaten, das in Krisenfällen mit chemischer Belastung Beratung und schnelle medizinische Hilfe anbietet. Wenn ein gefährliches Produkt, wie z.B. ein spezielles Fahrzeugpflegemittel, über eine PCN registriert ist, können die Giftnotrufzentralen sofort auf die Formel des Produkts zugreifen und im Falle einer Exposition präzise medizinische Anweisungen geben.
Warum ist das notwendig?
Reinigungs- und Pflegeprodukte für Fahrzeuge können starke Reinigungsmittel, Lösungsmittel oder Schutzmittel enthalten, die bei versehentlichem Einatmen, Verschlucken oder Kontakt mit Haut oder Augen gesundheitsgefährdend sein können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen detaillierte Sicherheitsinformationen zur Hand haben. So werden die Risiken für Anwender und Ersthelfer verringert und gleichzeitig die Einhaltung der EU-Sicherheitsvorschriften gewährleistet.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Verpflichtung zur Vorlage einer PCN für gefährliche chemische Produkte, einschließlich solcher, die für die Fahrzeugreinigung und -pflege verwendet werden, trat am 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung in Kraft. Diese Angleichung zielt darauf ab, konsistente Sicherheits- und Notfallmaßnahmen in allen Mitgliedsstaaten zu schaffen.
FAQ
Frage: Benötigen alle Reinigungs- und Pflegeprodukte für Fahrzeuge eine PCN?
Antwort: Nur die Produkte, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, müssen über eine PCN registriert werden. Ungefährliche Formeln müssen nicht registriert werden.
Frage: Wo kann ich die UFI auf einem Produktetikett finden?
Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe der Gefahrenhinweise oder Warnsymbole angebracht, damit sie in Notfällen leicht zu erkennen ist.
Frage: Was beinhaltet ein PCN für Fahrzeugpflegeprodukte?
Antwort: Eine PCN-Meldung enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die Gebrauchsanweisung, die Verpackungsinformationen und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Diese Daten sind für eine wirksame Notfallhilfe entscheidend.
Frage: Gelten diese Anforderungen auch für gewerblich genutzte Fahrzeugpflegeprodukte?
Antwort: Ja. Wenn ein Fahrzeugpflegeprodukt als gefährlich eingestuft ist, muss es mit einer PCN registriert werden, unabhängig davon, ob es für den Verbraucher oder für den professionellen Gebrauch bestimmt ist.
Frage: Welche Strafen werden verhängt, wenn ein Unternehmen es versäumt, eine PCN einzureichen?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen, Produktrückrufe oder Beschränkungen für den Verkauf des Produkts innerhalb der EU, bis die PCN-Anforderungen erfüllt sind.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, ist in der Regel für die Einreichung der PCN verantwortlich, wenn das Produkt die Gefahrenkriterien erfüllt.
Frage: Seit wann ist die PCN-Anforderung für gefährliche Produkte obligatorisch?
Antwort: Die Anforderung trat am 1. Januar 2021 in Kraft, in Übereinstimmung mit der EU CLP-Verordnung für chemische Gemische.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).