PCN & UFI für Fahrzeuginnenreiniger

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrale für Reinigungs- und Pflegemittel für den Innenraum (Fahrzeuginnenraum)

Reinigungs- und Pflegeprodukte für den Innenraum von Fahrzeugen, insbesondere solche, die für die Reinigung von Oberflächen wie Gummi, Vinyl und Kunststoff bestimmt sind, enthalten oft chemische Substanzen, die bei unsachgemäßer Verwendung oder versehentlicher Exposition gefährlich sein können. Gemäß den EU-Vorschriften ist für alle Produkte, die die Kriterien für eine gefährliche Einstufung erfüllen, eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich. Durch die Einreichung einer PCN ermöglichen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen den Zugang zu detaillierten Sicherheits- und Rezepturdaten, um eine schnelle und genaue Reaktion auf Notfälle zu gewährleisten und gleichzeitig einheitliche Sicherheitsstandards in allen EU-Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein chemisches Produkt mit seiner genauen Formulierung verknüpft. Bei Reinigungs- und Pflegeprodukten für Innenräume, mit Ausnahme von Produkten für die Pflege von Luft, Leder oder Textilpolstern, muss dieser Code auf dem Produktetikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrenhinweisen oder Warnsymbolen. Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, sind die Giftnotrufzentralen auf den UFI angewiesen, um die Zusammensetzung des Produkts zu ermitteln und entsprechende medizinische Ratschläge zu erteilen.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist nach EU-Recht für gefährliche chemische Gemische vorgeschrieben. Durch die Einreichung einer PCN für Reinigungs- und Pflegeprodukte für den Innenbereich stellen Hersteller und Importeure den Giftnotrufzentralen wichtige Produktdaten zur Verfügung, wie z.B. die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung, die empfohlene Erste Hilfe und die Gebrauchsanweisung. Anhand dieser Informationen kann medizinisches Fachpersonal im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs schnell handeln.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) legt einen standardisierten Ansatz für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten fest. Wenn ein Innenreinigungs- und Pflegeprodukt als gefährlich eingestuft wird, muss sein Etikett entsprechende Gefahrensymbole, Risikosätze und die UFI enthalten. Dieser Kennzeichnungsrahmen hilft den Verbrauchern, das Produkt sicher zu handhaben und über mögliche Risiken informiert zu bleiben.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Poison Centre ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, deren Aufgabe es ist, im Notfall Ratschläge und Behandlungsempfehlungen zu geben, wenn es zu einer Exposition gegenüber Chemikalien kommt. Die Registrierung von Reinigungs- und Pflegeprodukten für den Innenbereich über einen PCN garantiert, dass diese Zentren sofortigen Zugriff auf die wesentlichen Sicherheitsinformationen des Produkts haben, was eine schnellere und effizientere Reaktion in Notfällen ermöglicht.

Warum ist das notwendig?

Reinigungsmittel für den Fahrzeuginnenraum können Lösungsmittel, Tenside oder andere Chemikalien enthalten, die bei versehentlichem Verschlucken, Einatmen oder Kontakt mit der Haut oder den Augen ein Gesundheits- oder Umweltrisiko darstellen. Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen über umfassende Produktinformationen verfügen. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Folgen verringert und die öffentliche Sicherheit verbessert, da schnelle und präzise Interventionen möglich sind.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche Chemikaliengemisch, das in der EU auf den Markt gebracht wird – einschließlich Innenreinigungs- und Pflegeprodukte – gemäß der CLP-Verordnung der EU eine PCN erhalten. Diese Maßnahme gewährleistet einheitliche Sicherheitspraktiken, Kennzeichnungen und Notfallprotokolle in der gesamten EU.

FAQ

Frage: Benötigen alle Reinigungs- und Pflegeprodukte für den Innenbereich einen PCN?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, müssen über eine PCN registriert werden. Ungefährliche Reinigungsmittel sind davon ausgenommen.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produktetikett erscheinen?

Antwort: Die UFI befindet sich in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen, so dass sie in Notfallsituationen leicht zu erkennen ist.

Frage: Welche Angaben muss ein PCN-Antrag für Innenraumpflegeprodukte enthalten?

Antwort: Ein PCN sollte die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die Verpackungsdaten, die empfohlene Erste Hilfe und Anweisungen zur sicheren Handhabung enthalten.

Frage: Sind hier Produkte für Leder- oder Textilbezüge enthalten?

Antwort: Nein, Reinigungsmittel speziell für Lederpolster fallen unter “Leder – Reinigungs- und Pflegemittel”, und Textilpolsterreiniger fallen unter “Reinigungsmittel für Teppiche/Polster”.

Frage: Welche Strafen gibt es für die Nicht-Einreichung eines PCN?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Sanktionen führen, wie z.B. Geldstrafen oder Beschränkungen für den Verkauf des Produkts auf dem EU-Markt, bis die PCN-Anforderungen erfüllt sind.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Normalerweise muss der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, die PCN einreichen, wenn das Produkt als gefährlich eingestuft ist.

Frage: Seit wann ist die PCN-Anforderung obligatorisch?

Antwort: Die PCN-Anforderung für gefährliche chemische Gemische wird seit dem 1. Januar 2021 als Teil der EU-CLP-Verordnung durchgesetzt.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).