PCN & UFI für Fahrzeug- und Maschinenkraftstoffe

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Kraftstoffe für Fahrzeuge und Maschinen

Kraftstoffe für Fahrzeuge und Maschinen, wie z.B. Benzin, Diesel und Biokraftstoffe, sind für den Antrieb von Motoren und die Gewährleistung industrieller Abläufe unerlässlich. Diese Kraftstoffe enthalten jedoch oft gefährliche Substanzen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen. Eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) ist für solche Kraftstoffe gemäß den EU-Vorschriften gesetzlich vorgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass Notfalleinsatzkräfte und Giftnotrufzentralen Zugang zu detaillierten Informationen über die Zusammensetzung und die Gefahren des Produkts haben, um bei Zwischenfällen genaue Anweisungen geben zu können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der einer bestimmten Produktformulierung zugeordnet ist. Er stellt eine direkte Verbindung zwischen einem Kraftstoffprodukt und seiner Giftnotrufzentrale her. Der UFI muss auf dem Produktetikett aufgedruckt oder in den Begleitunterlagen angegeben werden, damit das Produkt in Notfällen leicht identifiziert werden kann.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine gesetzliche Vorschrift für gefährliche Gemische, einschließlich Kraftstoffe. Die PCN-Meldung enthält detaillierte Produktinformationen, wie die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck und Verpackungsdetails. Diese Daten stehen den Giftnotrufzentralen zur Verfügung, so dass sie im Falle einer Exposition oder eines Unfalls mit Kraftstoffen präzise medizinische Beratung oder Notfallhilfe leisten können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist ein EU-Standard, der sicherstellt, dass alle gefährlichen Chemikalien angemessen eingestuft und gekennzeichnet werden. Kraftstoffe, die als gefährlich eingestuft sind, müssen die CLP-Anforderungen erfüllen, indem sie neben dem UFI auf dem Produktetikett oder der Dokumentation Gefahrensymbole, Risikohinweise und Vorsichtsmaßnahmen enthalten.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Giftinformationszentrum ist ein Netzwerk nationaler Einrichtungen, die für die Bewältigung von Zwischenfällen mit chemischer Belastung zuständig sind. Sie bieten medizinische Beratung, Notfallberatung und Informationen über die richtige Behandlung bei Vergiftungen oder Unfällen. Das Giftinformationszentrum stützt sich auf die PCN-Daten, um eine genaue und rechtzeitige Reaktion auf Notfälle mit gefährlichen Produkten wie Kraftstoffen zu gewährleisten.

Warum ist das notwendig?

Kraftstoffe für Fahrzeuge und Maschinen können aufgrund ihrer Entflammbarkeit, Toxizität und potenziellen Umweltauswirkungen gefährlich sein. Ein PCN stellt sicher, dass den Giftnotrufzentralen umfassende Sicherheitsdaten zur Verfügung stehen. Dadurch werden die Risiken verringert und die Effektivität der Notfallmaßnahmen im Falle einer versehentlichen Exposition, eines Auslaufens oder eines Missbrauchs verbessert.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung ist es seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend, eine PCN für gefährliche Gemische, einschließlich Kraftstoffe für Fahrzeuge und Maschinen, vorzulegen. Diese gesetzliche Vorschrift gilt für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, die solche Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

FAQ

Frage: Unterliegen alle Kraftstoffe den PCN-Anforderungen?

Antwort: Nein, nur Kraftstoffe, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN.

Frage: Wo sollte der UFI für Kraftstoffe angezeigt werden?

Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett angegeben werden oder in der Begleitdokumentation, wie z.B. den technischen Datenblättern, enthalten sein, wenn eine Kennzeichnung unpraktisch ist.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für Brennstoffe verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der den Kraftstoff auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.

Frage: Welche Informationen sind in einem PCN für Kraftstoffe erforderlich?

Antwort: Die PCN muss die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, Verpackungsdetails und den Unique Formula Identifier (UFI) enthalten.

Frage: Was sind die Folgen der Nichteinhaltung der PCN-Vorschriften?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu erheblichen Strafen führen, darunter Geldbußen, Produktrückrufe und Einschränkungen des Marktzugangs innerhalb der EU.

Frage: Sind Biokraftstoffe in den PCN-Anforderungen enthalten?

Antwort: Ja, Biokraftstoffe, die als gefährlich eingestuft sind, müssen den PCN-Anforderungen der CLP-Verordnung entsprechen.

Frage: Kann eine einzige UFI mehrere Kraftstoffformulierungen abdecken?

Antwort: Nein, jede einzigartige Formulierung erfordert eine eigene UFI und eine entsprechende PCN-Einreichung.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).