Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Registrierung von Luftpflegeprodukten für Fahrzeuge bei der Giftnotrufzentrale
Luftpflegeprodukte für Fahrzeuge, wie Sprays, Gele oder Lufterfrischer, werden verwendet, um den Innenraum eines Fahrzeugs zu desodorieren oder zu beduften. Diese Produkte enthalten oft Chemikalien, die bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Daher ist es obligatorisch, eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) für in Fahrzeugen verwendete Luftpflegeprodukte einzureichen, um sicherzustellen, dass die Rettungskräfte im Falle eines Zwischenfalls auf die notwendigen Sicherheitsdaten zugreifen können. Die Registrierung trägt zur Verbesserung der Sicherheit bei und stellt sicher, dass die Ersthelfer bei einem Notfall mit solchen Produkten effektiv handeln können.
Was ist ein UFI?
Ein UFI (Unique Formula Identifier) ist ein Code, der eine bestimmte chemische Formulierung eines Produkts eindeutig identifiziert. Bei Luftpflegeprodukten für Fahrzeuge hilft der UFI den Einsatzkräften, im Notfall schnell auf detaillierte Sicherheitsdaten zuzugreifen. Es ist eine wichtige Kennung, die sicherstellt, dass die chemische Zusammensetzung des Produkts den Behörden bei Bedarf bekannt ist.
Was ist ein PCN?
Eine PCN (Poison Centre Notification) ist ein Bericht, den der Hersteller oder Importeur eines Produkts bei der Giftnotrufzentrale einreicht. Der Bericht enthält wichtige Sicherheitsinformationen wie die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Kontaktangaben für den Notfall. Die Einreichung einer PCN für Luftpflegeprodukte für Fahrzeuge stellt sicher, dass die Rettungskräfte über die notwendigen Daten verfügen, um bei einem Notfall effizient und sicher reagieren zu können.
Was ist CLP?
CLP (Classification, Labelling, and Packaging – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) ist eine EU-Verordnung, die ein System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien auf der Grundlage ihrer Gefährlichkeit vorsieht. Diese Verordnung stellt sicher, dass gefährliche Chemikalien angemessen mit Gefahrensymbolen, Sicherheitswarnungen und Anweisungen zur sicheren Handhabung gekennzeichnet werden. Bei Luftpflegeprodukten für Fahrzeuge trägt die CLP-Verordnung dazu bei, die notwendigen Sicherheitsinformationen auf den Etiketten bereitzustellen, um das Risiko von Unfällen und Exposition zu verringern.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist eine zentrale Datenbank, in der Sicherheitsinformationen über gefährliche Chemikalien gespeichert sind, die in Konsumgütern, einschließlich Luftpflegeprodukten für Fahrzeuge, verwendet werden. Diese Daten sind Notfalleinsatzkräften, medizinischen Fachkräften und Giftnotrufzentralen zugänglich und liefern ihnen wichtige Informationen im Falle einer Exposition gegenüber einer gefährlichen Substanz. Indem Sie Ihr Luftreinigungsmittel für Fahrzeuge bei der Giftnotrufzentrale registrieren, tragen Sie dazu bei, dass die Sicherheitsinformationen im Bedarfsfall schnell verfügbar sind.
Warum ist das notwendig?
Luftpflegeprodukte für Fahrzeuge enthalten Chemikalien, die bei unsachgemäßer Handhabung oder versehentlicher Exposition gefährlich sein können. Eine Giftnotrufzentrale stellt sicher, dass die Ersthelfer und Gesundheitsdienstleister im Notfall über Sicherheitsinformationen, einschließlich der chemischen Zusammensetzung und der Notfallmaßnahmen, verfügen. Dies trägt dazu bei, Gesundheitsrisiken zu minimieren und unterstützt ein schnelles, sachkundiges Handeln in Notfällen.
Seit wann ist es gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 ist es für Hersteller und Importeure in der Europäischen Union gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) für gefährliche Produkte, einschließlich Luftpflegemittel für Fahrzeuge, zu übermitteln. Diese Verordnung wurde eingeführt, um die öffentliche Sicherheit zu verbessern und sicherzustellen, dass die Rettungskräfte Zugang zu wichtigen Daten haben, um Zwischenfälle mit gefährlichen Produkten effektiv zu bewältigen.
FAQ
Frage: Brauche ich einen UFI für mein Luftpflegeprodukt für Fahrzeuge?
Antwort: Ja, Luftpflegeprodukte für Fahrzeuge müssen im Rahmen der Benachrichtigung der Giftnotrufzentrale mit einem Unique Formula Identifier (UFI) versehen werden. Der UFI hilft den Einsatzkräften, im Notfall schnell auf wichtige Sicherheitsdaten zuzugreifen.
Frage: Ist die Einreichung eines PCN für Luftpflegemittel für Fahrzeuge obligatorisch?
Antwort: Ja: Ja, für jedes Luftpflegeprodukt für Fahrzeuge, das gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft ist, muss eine Giftnotrufnummer (PCN) eingereicht werden. Dazu gehören Lufterfrischer, Sprays und Gele, die in Fahrzeugen verwendet werden.
Frage: Wie wird CLP auf mein Luftpflegeprodukt für Fahrzeuge angewendet?
Antwort: Die CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) stellt sicher, dass Ihr Luftpflegeprodukt für Fahrzeuge auf der Grundlage seiner potenziellen Gefahren richtig eingestuft wird. Sie schreibt außerdem vor, dass auf dem Produktetikett geeignete Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und Verfahren für die Handhabung in Notfällen angegeben werden, um Verbraucher und Rettungskräfte zu informieren.
Frage: Welche Rolle spielt die Giftnotrufzentrale in diesem Prozess?
Antwort: Das Poison Centre speichert Sicherheitsinformationen über gefährliche Produkte und stellt sie Notfallhelfern, medizinischen Fachkräften und Giftnotrufzentralen zur Verfügung. Indem Sie Ihr Luftpflegemittel für Fahrzeuge bei der Giftnotrufzentrale registrieren, stellen Sie sicher, dass die Einsatzkräfte Zugang zu den notwendigen Daten haben, um einen Zwischenfall oder eine Exposition effektiv zu bewältigen.
Frage: Seit wann ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen PCN für Luftpflegemittel für Fahrzeuge einzureichen?
Antwort: Seit dem 1. Januar 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification – PCN) für gefährliche Produkte, einschließlich Luftpflegemittel für Fahrzeuge, einzureichen. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit und die Notfallmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).