Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Reinigungsmittel für elektronische Bildschirme zu Hause
Reinigungsmittel für elektronische Bildschirme zu Hause – wie z.B. für Fernseher, Monitore, Smartphones und Tablets – enthalten oft spezielle Chemikalien und Lösungsmittel, um Flecken, Staub und Fingerabdrücke effektiv zu entfernen. Obwohl diese Produkte dazu beitragen, die Klarheit zu erhalten und die Lebensdauer elektronischer Geräte zu verlängern, können sie Risiken bergen, wenn sie eingenommen oder eingeatmet werden oder mit Haut oder Augen in Berührung kommen. Daher können diese Reiniger unter bestimmten Bedingungen als gefährlich eingestuft werden und erfordern eine Meldung an die Giftnotrufzentrale (Poison Centre Notification, PCN). Durch die Einreichung einer PCN wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu detaillierten Sicherheitsdaten haben, so dass sie bei einer versehentlichen Exposition schnell und präzise Hilfe leisten können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches chemisches Produkt mit seiner genauen Formulierung verknüpft. Bei Bildschirmreinigern für den Hausgebrauch ist der UFI auf dem Produktetikett aufgedruckt, so dass die Giftnotrufzentralen die Zusammensetzung im Notfall schnell identifizieren können.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung für gefährliche chemische Gemische in der EU. Sie enthält umfassende Daten über das Produkt, wie z.B. die chemische Zusammensetzung, die Einstufung, die Gebrauchsanweisung und mögliche Gefahren. Durch die Registrierung von elektronischen Bildschirmreinigern für den Heimgebrauch im Rahmen der PCN stellen Hersteller und Händler sicher, dass medizinisches Fachpersonal Zugang zu wichtigen Informationen für einen effektiven Umgang mit Expositionen hat.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist ein EU-weiter Rahmen, der vorschreibt, wie chemische Produkte eingestuft und gekennzeichnet werden. Für Bildschirmreiniger bedeutet die Einhaltung der CLP-Verordnung die Angabe von Gefahrensymbolen, Risikohinweisen und der UFI. Diese Kennzeichnung hilft den Benutzern, potenzielle Risiken zu verstehen und den Reiniger mit angemessener Vorsicht zu handhaben.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die im Notfall Ratschläge und Behandlungsempfehlungen geben, wenn eine Person einem gefährlichen Produkt ausgesetzt ist. Wenn elektronische Bildschirmreiniger für den Hausgebrauch über eine PCN registriert sind, können diese Zentren die Formulierung des Produkts leicht identifizieren und im Falle einer Vergiftung schnell und präzise Hilfe leisten.
Warum ist das notwendig?
Bildschirmreiniger für den Heimgebrauch können Lösungsmittel, Antistatikmittel oder andere Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßer Verwendung Reizungen oder gesundheitliche Probleme verursachen können. Durch die Einreichung einer PCN stellen die Hersteller sicher, dass die Giftnotrufzentralen schnell auf die notwendigen Produktdaten zugreifen können, um medizinische Maßnahmen einzuleiten und so sowohl die Verbraucher als auch die Rettungskräfte zu schützen.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 ist in der EU vorgeschrieben, dass für gefährliche Produkte – einschließlich bestimmter elektronischer Bildschirmreiniger für den Heimgebrauch – eine PCN eingereicht werden muss. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und die Effizienz der Notfallmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu verbessern.
FAQ
Frage: Benötigen alle elektronischen Bildschirmreiniger für den Heimgebrauch eine PCN?
Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Reinigungsmittel sind von dieser Anforderung ausgenommen.
Frage: Wo kann ich die UFI für diese Reiniger finden?
Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe der Gefahren- oder Vorsichtshinweise auf dem Produktetikett angebracht, so dass sie für Giftnotrufzentralen und Verbraucher sichtbar ist.
Frage: Warum ist die CLP-Kennzeichnung für Bildschirmreiniger notwendig?
Antwort: Die CLP-Kennzeichnung stellt sicher, dass alle potenziellen Risiken klar vermittelt werden. Dies ermöglicht den Verbrauchern einen sicheren Umgang mit dem Produkt und den Notfalleinsatzkräften, im Falle einer Exposition geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Frage: Was sind die Konsequenzen, wenn man keine PCN für einen gefährlichen Bildschirmreiniger einreicht?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, rechtlichen Schritten und möglicherweise zum Ausschluss des Produkts vom Verkauf in der EU führen.
Frage: Wie nutzt das Giftnotrufzentrum die PCN-Daten?
Antwort: Giftnotrufzentralen verlassen sich auf die PCN-Informationen, um die genaue Formulierung und das Gefahrenprofil des Produkts zu ermitteln, damit sie im Notfall sofortige und genaue Ratschläge geben können.
Frage: Wann trat die PCN-Vorschrift für gefährliche Bildschirmreiniger in Kraft?
Antwort: Die Vorschrift wurde am 1. Januar 2021 in Übereinstimmung mit den CLP-Vorschriften der EU für gefährliche chemische Gemische verbindlich.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).