Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Geschirrspülmittel (einschließlich Einheitsdosis)
Geschirrspülmittel, ob in flüssiger Form, als Pulver oder als Einzeldosis-Kapseln, enthalten oft Tenside, Enzyme, Bleichmittel oder andere Wirkstoffe, die die Entfernung von Fett und Speiseresten vom Geschirr erleichtern. Diese Inhaltsstoffe können die Gesundheit oder die Umwelt gefährden, wenn das Produkt falsch verwendet oder versehentlich verschluckt wird. Daher ist für Geschirrspülmittel, die nach den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, eine Giftnotrufnummer (PCN) erforderlich. Durch die Einreichung einer PCN wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugriff auf die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung und die notwendigen Erste-Hilfe-Anweisungen haben, so dass sie im Falle einer versehentlichen Exposition schnelle und genaue Ratschläge geben können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verknüpft. Bei Geschirrspülmitteln, die als gefährlich eingestuft werden, muss der UFI auf dem Etikett erscheinen – oft in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen. Bei einem Notfall mit Exposition beziehen sich die Giftnotrufzentralen auf den UFI, um die genaue Formulierung des Produkts zu bestimmen. So können sie medizinisches Personal oder die Öffentlichkeit zu den richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen anleiten.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist gemäß den EU-Vorschriften für jedes als gefährlich eingestufte chemische Gemisch verpflichtend einzureichen. Durch die Einreichung einer PCN für ein Geschirrspülmittel stellen die Hersteller und Importeure sicher, dass die Giftnotrufzentralen über detaillierte Produktinformationen verfügen, einschließlich der Zusammensetzung, der Risikostufe, der Verpackungsdetails und der empfohlenen ersten Hilfe. Diese Datenbank ist entscheidend für eine schnelle und präzise Reaktion bei versehentlichem Verschlucken oder Kontakt mit dem Produkt.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Art und Weise, wie Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten eingestuft und etikettiert werden. Geschirrspülmittel, die bestimmte Gefahrenkriterien erfüllen, müssen auf ihren Etiketten entsprechende Gefahrensymbole, Risiko-/Vorsorgehinweise und die UFI aufweisen. Diese Kennzeichnung hilft Verbrauchern und Notfalleinsatzkräften, potenzielle Risiken zu erkennen und das Produkt sicher zu handhaben.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die medizinische Beratung und dringende Unterstützung bei Ereignissen mit chemischer Belastung bieten. Wenn Hersteller eine PCN für gefährliche Geschirrspülmittel einreichen, können diese Giftnotrufzentralen schnell wichtige Produktdaten abrufen und so die Schnelligkeit und Präzision der erforderlichen medizinischen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen verbessern.
Warum ist das notwendig?
Geschirrspülmittel, insbesondere konzentrierte Formeln und Einzeldosis-Kapseln, können bei versehentlichem Verschlucken oder bei Kontakt mit Haut oder Augen ein Risiko darstellen. Ein PCN garantiert, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugriff auf das Gefahrenprofil des Reinigungsmittels haben. Dadurch werden Gesundheitsrisiken verringert und die Einhaltung der EU-Sicherheitsvorschriften in allen Anwendungsszenarien für Verbraucher und Gewerbetreibende gestärkt.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche Chemikaliengemisch, einschließlich Geschirrspülmittel (in Einzeldosen oder anderweitig), gemäß der CLP-Verordnung der EU über eine Giftnotrufzentrale registriert werden. Dieser einheitliche Ansatz trägt dazu bei, dass in den EU-Mitgliedstaaten einheitliche Sicherheits- und Notfallprotokolle gelten.
FAQ
Frage: Ist für alle Geschirrspülmittel ein PCN erforderlich?
Antwort: Nur diejenigen Detergenzien, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen einen PCN einreichen. Ungefährliche Detergenzien müssen nicht registriert werden.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Etikett des Waschmittels stehen?
Antwort: Die UFI ist in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitswarnungen auf dem Etikett aufgedruckt, so dass sie in Notfallsituationen leicht zu erkennen ist.
Frage: Welche Angaben sind in einer PCN für Geschirrspülmittel enthalten?
Antwort: Eine PCN-Meldung sollte die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, Gebrauchsanweisungen, Verpackungsinformationen und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen enthalten. Giftnotrufzentralen sind auf diese Daten angewiesen, um effektiv auf versehentliche Expositionen reagieren zu können.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Normalerweise muss der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, die PCN einreichen, wenn das Produkt die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt.
Frage: Welche Folgen hat es, wenn ein PCN für ein gefährliches Waschmittel nicht eingereicht wird?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Sanktionen führen, wie z.B. Geldstrafen oder Produktrückrufe, oder zu Einschränkungen bei der Vermarktung des Produkts, bis alle PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.
Frage: Unterliegen Einzeldosen-Waschmittel auch diesen Vorschriften?
Antwort: Ja. Wenn Reinigungsmittel in Einzeldosen als gefährlich eingestuft werden, benötigen sie eine PCN nach den gleichen Vorschriften wie andere Reinigungsmittel.
Frage: Wann sind diese PCN-Anforderungen in Kraft getreten?
Antwort: Die PCN-Anforderung ist seit dem 1. Januar 2021 im Einklang mit der EU-CLP-Verordnung für alle gefährlichen chemischen Gemische vorgeschrieben.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).