Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für E-Liquids und Mischungen für elektronische Zigaretten
E-Liquids und Mischungen für elektronische Zigaretten enthalten oft chemische Bestandteile, darunter Nikotin und Aromastoffe, die bei Missbrauch oder versehentlicher Einnahme Risiken bergen können. Eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen in der gesamten EU sofort Zugang zu detaillierten Informationen über diese Produkte haben. Dies ermöglicht eine wirksame medizinische Hilfe im Falle einer versehentlichen Exposition, insbesondere da diese Produkte häufig von Verbrauchern verwendet werden.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein obligatorischer alphanumerischer Code, der mit der genauen chemischen Formulierung des Produkts verknüpft ist. Bei E-Liquids und Mischungen für elektronische Zigaretten muss der UFI auf dem Produktetikett angegeben werden, damit die Giftnotrufzentralen das Produkt in Notfällen schnell identifizieren können.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine detaillierte Meldung, die alle relevanten Informationen über ein gefährliches chemisches Produkt enthält, einschließlich der Inhaltsstoffe, der Gefahreneinstufung und des Verwendungszwecks. Bei E-Liquids stellt die PCN sicher, dass die Giftnotrufzentralen bei versehentlicher Exposition, Verschlucken oder Missbrauch effektiv reagieren können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass chemische Produkte entsprechend ihrer Gefährlichkeit angemessen eingestuft und gekennzeichnet werden. E-Liquids, insbesondere solche, die Nikotin enthalten, fallen häufig unter die Gefahrenklassifizierung und müssen die CLP-Anforderungen erfüllen, einschließlich klarer Gefahrenkennzeichnung, Sicherheitshinweisen und der UFI.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Organisationen, die in Fällen von Chemikalienexposition medizinische Notfallberatung und Unterstützung anbieten. Durch die Einreichung einer PCN ermöglichen Hersteller und Händler diesen Zentren den schnellen Zugriff auf genaue Produktinformationen und erhöhen damit die öffentliche Sicherheit.
Warum ist das notwendig?
E-Liquids für elektronische Zigaretten enthalten oft Nikotin und andere Substanzen, die gefährlich sein können, wenn sie verschluckt oder in großen Mengen eingeatmet werden oder mit der Haut in Kontakt kommen. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen in Notfällen genaue und rechtzeitige Ratschläge geben können, um die Benutzer zu schützen und die Einhaltung der EU-Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Anforderung, eine PCN für gefährliche Gemische, einschließlich E-Liquids, einzureichen, ist seit dem 1. Januar 2021 obligatorisch. Diese Verordnung gilt für alle Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind und innerhalb der EU verkauft werden.
FAQ
Frage: Benötigen alle E-Liquids eine PCN?
Antwort: Nur E-Liquids, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, wie z.B. nikotinhaltige Produkte, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Produkte sind davon ausgenommen.
Frage: Wo sollte die UFI auf E-Liquids angezeigt werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen, um eine einfache Identifizierung in Notfällen zu gewährleisten.
Frage: Welche Informationen sind in der PCN enthalten?
Antwort: Die PCN-Vorlage enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, den Verwendungszweck, die Gefahreneinstufung, Verpackungsdetails und Sicherheitshinweise.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Vertreiber des E-Liquids ist für die Übermittlung der PCN an die zuständigen Behörden der Giftnotrufzentrale verantwortlich.
Frage: Welche Folgen hat es, wenn ich eine erforderliche PCN nicht einreiche?
Antwort: Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Marktbeschränkungen führen. Produkte dürfen in der EU erst verkauft werden, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Frage: Warum ist eine PCN für E-Liquids wichtig?
Antwort: E-Liquids enthalten oft gefährliche Substanzen wie Nikotin. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen über alle notwendigen Informationen verfügen, um die medizinischen Einsatzkräfte im Falle einer versehentlichen Einnahme oder Exposition zu unterstützen.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).