PCN & UFI für E-Liquid Mixing Kits

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Mischungen für E-Liquids

Mischungen für E-Liquids, die oft als Teil von Selbstmischsets geliefert werden, erfordern eine Poison Centre Notification (PCN), um die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherzustellen. Diese Mischungen sind nicht für die direkte Verwendung in elektronischen Zigaretten bestimmt, sondern werden vom Endverbraucher nach den Anweisungen des Lieferanten zubereitet. Die Meldung stellt sicher, dass den Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs wichtige Produktdaten zur Verfügung stehen.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein obligatorischer 16-stelliger alphanumerischer Code, der die spezifische Zusammensetzung einer Mischung mit der Meldung an die Giftnotrufzentrale verbindet. Dieser Code muss auf dem Produktetikett angegeben werden, damit die Rettungskräfte das Produkt bei Zwischenfällen schnell identifizieren können.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine formelle Übermittlung von detaillierten Produktinformationen, einschließlich der chemischen Zusammensetzung, der Klassifizierung und des Verwendungszwecks, an die zuständigen Giftnotrufzentralen. Dadurch wird sichergestellt, dass genaue Produktdaten für Notfälle mit gefährlichen Gemischen zur Verfügung stehen.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass gefährliche chemische Produkte angemessen eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Für Mischungen von E-Liquids schreibt die CLP-Verordnung vor, dass klare Gefahrensymbole, Risikosätze und die UFI auf dem Etikett angegeben werden müssen.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Organisationen, die in Fällen, in denen gefährliche Substanzen involviert sind, medizinische Notfallberatung anbieten. Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass diese Zentren über die erforderlichen Daten verfügen, um eine angemessene Beratung bei Expositionsvorfällen anbieten zu können.

Warum ist das notwendig?

Mischungen für E-Liquids enthalten oft gefährliche Substanzen wie Nikotin oder Aromastoffe, die bei falscher Handhabung Risiken bergen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu genauen Produktinformationen haben, um in Notfällen effektiv reagieren zu können. Dies erhöht die Sicherheit der Verbraucher und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der EU.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Die Anforderung zur Vorlage von PCNs wurde am 1. Januar 2021 gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung für gefährliche Gemische, einschließlich der in E-Liquid-Selbstmischern verwendeten, rechtsverbindlich.

FAQ

Frage: Benötigen selbstgemischte Kits für E-Liquids eine PCN?

Antwort: Ja, wenn die Mischungen in den Kits gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, ist eine PCN erforderlich, um die Einhaltung der Vorschriften und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produkt angezeigt werden?

Antwort: Die UFI muss deutlich auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, in der Regel in der Nähe der Gefahrenhinweise oder Sicherheitshinweise.

Frage: Welche Informationen sind in der PCN für Mischungen für E-Liquids enthalten?

Antwort: Die PCN enthält die chemische Zusammensetzung, die Klassifizierung, den Verwendungszweck und die Verpackungsdetails des Gemischs.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Der Lieferant oder Hersteller der selbstgemischten Kits ist für die Übermittlung der PCN an die zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen verantwortlich.

Frage: Sind nicht gefährliche Mischungen für E-Liquids von den PCN-Anforderungen ausgenommen?

Antwort: Ja, nur Gemische, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen mit einem PCN eingereicht werden.

Frage: Welche Folgen hat die Nicht-Einreichung einer PCN?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, Rückrufaktionen oder Verkaufsbeschränkungen für das Produkt innerhalb der EU führen.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).