PCN & UFI für duftende & unparfümierte Kerzen

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Registrierung von Kerzen bei der Giftnotrufzentrale

Kerzen, ob mit oder ohne Duft, werden in Haushalten und anderen Umgebungen häufig für Ambiente und Dekoration verwendet. Da Kerzen jedoch gefährliche Chemikalien wie Duftöle, Farbstoffe oder andere Zusätze enthalten können, müssen sie über eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) bei der Giftnotrufzentrale registriert werden. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Rettungskräfte im Falle einer versehentlichen Exposition, des Verschluckens oder anderer Zwischenfälle mit Kerzen über die notwendigen Sicherheitsinformationen verfügen. Eine PCN liefert wichtige Daten, um in Notfällen schnell und effektiv reagieren zu können, und hilft dabei, alle potenziellen Risiken, die von Kerzen ausgehen, zu beherrschen.

Was ist ein UFI?

Ein UFI (Unique Formula Identifier) ist ein eindeutiger Code, der der Rezeptur eines bestimmten Produkts, z. B. einer Kerze, zugeordnet ist. Er ermöglicht es den Einsatzkräften, die chemische Zusammensetzung des Produkts im Falle eines Zwischenfalls schnell zu identifizieren. Bei Kerzen ist dies besonders wichtig, da viele Kerzen aus einer Mischung aus Wachs, Duft- und Farbstoffen hergestellt werden, die im Falle einer Exposition ein Risiko darstellen können. Die UFI bietet Fachleuten einen schnellen Weg, um auf die relevanten Sicherheitsdaten zuzugreifen.

Was ist ein PCN?

Eine PCN (Poison Centre Notification) ist eine Meldung an die Giftnotrufzentrale, die wichtige Sicherheitsinformationen über ein Produkt enthält, wie z. B. seine Inhaltsstoffe, Gefahren, Sicherheitsmaßnahmen und Kontaktangaben für den Notfall. Bei Kerzen sorgt die PCN dafür, dass im Falle eines Unfalls mit dem Produkt, z.B. bei Verschlucken oder chemischer Belastung, detaillierte Daten zur Verfügung stehen. Dies ist wichtig, um solche Situationen effektiv und sicher zu bewältigen.

Was ist CLP?

CLP (Classification, Labelling, and Packaging – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) ist eine EU-Verordnung, die vorschreibt, dass gefährliche Stoffe entsprechend ihrer Risiken eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden müssen. Bei Kerzen sorgen die CLP-Vorschriften dafür, dass Produkte, die gefährliche Chemikalien wie bestimmte Duftöle oder Farbstoffe enthalten, ordnungsgemäß mit Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und Sicherheitsanweisungen gekennzeichnet werden. Die CLP-Verordnung stellt sicher, dass Verbraucher und Rettungskräfte über die Risiken und den sicheren Umgang mit den Produkten informiert sind.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist eine zentrale Ressource, die Sicherheitsinformationen über gefährliche Produkte in der EU bereithält. Sie hilft Notfalleinsatzkräften, Gesundheitsdienstleistern und der Öffentlichkeit beim Zugang zu wichtigen Informationen über die Produktsicherheit. Für Kerzen liefert die Giftnotrufzentrale Daten zu den potenziellen Risiken der Inhaltsstoffe des Produkts und hilft bei der Durchführung geeigneter Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle eines Notfalls mit dem Produkt.

Warum ist das notwendig?

Aufgrund der potenziellen Risiken, die von den in Duftkerzen und unparfümierten Kerzen verwendeten Chemikalien ausgehen, ist es unerlässlich, eine Giftnotrufmeldung (PCN) zu haben. Diese Meldung stellt sicher, dass die Einsatzkräfte im Falle eines Notfalls, an dem die Kerze beteiligt ist, Zugang zu wichtigen Informationen über die Zusammensetzung des Produkts und die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen haben. Ohne diese Registrierung verfügen die Notfallteams möglicherweise nicht über alle notwendigen Details, um einen Vorfall effizient und sicher zu behandeln.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass gefährliche Produkte, einschließlich Kerzen, eine Giftnotrufnummer (PCN) erhalten müssen. Die Verordnung gilt für alle gefährlichen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, und stellt sicher, dass die Rettungskräfte im Notfall über die nötigen Informationen verfügen.

FAQ

Frage: Müssen Kerzen bei der Giftnotrufzentrale registriert werden?

Antwort: Ja, Kerzen, die gefährliche Chemikalien enthalten, wie z.B. bestimmte Duftöle oder Farbstoffe, müssen bei der Giftnotrufzentrale über eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) registriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte im Falle eines Zwischenfalls oder einer Exposition auf wichtige Sicherheitsdaten zugreifen können.

Frage: Was ist der Zweck eines UFI für Kerzen?

Antwort: Ein UFI (Unique Formula Identifier) ist ein eindeutiger Code, der die spezifische Formulierung einer Kerze identifiziert. Dies hilft den Rettungskräften, im Falle eines Unfalls oder einer Exposition schnell auf die relevanten Sicherheitsinformationen zur Zusammensetzung des Produkts zuzugreifen.

Frage: Warum ist die Einreichung einer PCN für Kerzen wichtig?

Antwort: Die Einreichung einer PCN stellt sicher, dass den Einsatzkräften wichtige Sicherheitsinformationen über die Kerze, einschließlich ihrer Inhaltsstoffe, Gefahren und Notfallmaßnahmen, zur Verfügung stehen. Dies ist entscheidend für eine schnelle und effektive Handhabung von Zwischenfällen mit Kerzen.

Frage: Wie wird CLP auf Kerzen angewendet?

Antwort: Gemäß CLP (Classification, Labelling, and Packaging) müssen Kerzen, die gefährliche Inhaltsstoffe enthalten, mit entsprechenden Gefahrensymbolen, Sicherheitswarnungen und Handhabungshinweisen gekennzeichnet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Verbraucher und Rettungskräfte die mit der Kerze verbundenen Risiken kennen und die richtigen Vorsichtsmaßnahmen treffen können.

Frage: Seit wann ist es Pflicht, einen PCN für Kerzen einzureichen?

Antwort: Die gesetzliche Verpflichtung, eine Giftnotrufnummer (PCN) für Kerzen einzureichen, wurde am 1. Januar 2021 als Teil der EU-Vorschriften zur Verbesserung der Verbrauchersicherheit und der Reaktionsfähigkeit in Notfällen eingeführt.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).