PCN & UFI für Düngemittel-Kombinationsprodukte

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Kombinationen von Düngemitteln und Düngeprodukten

Kombinationsprodukte, bei denen Düngemittel mit anderen Düngemittelkategorien kombiniert werden, sind wertvolle Hilfsmittel zur Verbesserung des Pflanzenwachstums und der Bodenqualität. Diese Produkte können Substanzen wie Bodenverbesserer, Kalkungsmaterialien oder agronomische Zusatzstoffe enthalten. Obwohl sie vielfältige Vorteile bieten, können ihre unterschiedlichen chemischen Zusammensetzungen bei unsachgemäßem Umgang Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Um die Einhaltung der EU-Sicherheitsstandards zu gewährleisten und den Giftnotrufzentralen wichtige Produktinformationen zur Verfügung zu stellen, ist für gefährliche Kombinationsprodukte eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein bestimmtes Produkt mit seiner Giftnotrufnummer verbindet. Bei Kombinationsdüngemitteln sorgt der UFI für eine schnelle Identifizierung in Notfällen und ermöglicht es den Giftnotrufzentralen, genaue und rechtzeitige medizinische Hilfe zu leisten. Die UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Vorsichtsinformationen angegeben werden.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine obligatorische Meldung, die detaillierte Informationen über die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck und die Verpackung eines Produkts enthält. Bei Kombinationsprodukten stellt die PCN sicher, dass die Giftnotrufzentralen über die notwendigen Daten verfügen, um effektiv auf Vorfälle reagieren zu können, bei denen es zu einer versehentlichen Exposition oder unsachgemäßen Verwendung kommt.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien in der EU. Kombinationsdünger, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen auf ihren Etiketten entsprechende Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen, um die Benutzer über mögliche Risiken und sichere Handhabungsmethoden zu informieren.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Organisationen, deren Aufgabe es ist, medizinische Beratung und Notfallhilfe bei Zwischenfällen mit chemischer Belastung zu leisten. Durch den Zugriff auf die PCN-Daten können die Giftnotrufzentralen effizient auf Notfälle mit Kombinationsdüngemitteln reagieren und sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt schützen.

Warum ist das notwendig?

Kombinationsdünger enthalten oft komplexe chemische Mischungen, die bei falscher Handhabung oder unsachgemäßer Lagerung Risiken bergen können. Die Einreichung einer PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen über detaillierte Produktinformationen verfügen, so dass sie in Notfällen genaue Anweisungen geben können. Dies ist wichtig für die Sicherheit der Anwender, den Umweltschutz und die Einhaltung von Vorschriften.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Die Verpflichtung zur Vorlage eines PCN für gefährliche Gemische, einschließlich Kombinationsdüngemitteln, ist seit dem 1. Januar 2021 gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben.

FAQ

Frage: Ist für alle Kombinationsdünger ein PCN erforderlich?

Antwort: Nein, nur Kombinationsprodukte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN.

Frage: Welche Informationen sind für die Einreichung einer PCN erforderlich?

Antwort: Eine PCN-Einreichung muss Details über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, die Verpackung und den Unique Formula Identifier (UFI) enthalten.

Frage: Wo sollte die UFI auf Kombinationsdüngerprodukten angegeben werden?

Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise aufgedruckt sein.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für Kombinationsdünger verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der das Kombinationsprodukt auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.

Frage: Welche Folgen hat die Nicht-Einreichung einer PCN?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, Rückrufaktionen oder Verkaufsbeschränkungen für das Produkt innerhalb der EU führen.

Frage: Sind Kombinationsprodukte, die hauptsächlich der Ernährung dienen, von den PCN-Anforderungen ausgenommen?

Antwort: Produkte, die in erster Linie der Ernährung dienen, fallen unter die Kategorie “Düngemittel” und unterliegen gesonderten rechtlichen Überlegungen. Nur gefährliche Kombinationsprodukte benötigen einen PCN.

Frage: Kann ein einziger PCN mehrere Kombinationsprodukte abdecken?

Antwort: Nein, jede einzigartige Formulierung muss ihre eigene PCN und UFI haben, um eine genaue Identifizierung und Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).