PCN & UFI für Dosierkapseln für Reinigungsmittel

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für professionelle oder industrielle Waschmittel

Waschmittel für den professionellen oder industriellen Gebrauch, einschließlich Dosierkapseln, enthalten oft stärkere oder konzentriertere Chemikalien als ihre Gegenstücke für den Haushalt. Aufgrund ihrer potenziellen Gefahren (wie Hautreizungen, Augenschäden oder Toxizität bei Verschlucken) müssen diese gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuften Waschmittel einer Giftnotrufnummer (PCN) unterzogen werden. Durch die Einreichung einer PCN wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu umfassenden Produktinformationen haben, z. B. zur chemischen Zusammensetzung des Reinigungsmittels, zur Gefahrenklassifizierung und zu Erste-Hilfe-Richtlinien, so dass sie im Falle einer versehentlichen Exposition schnelle und genaue Ratschläge geben können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt genau mit seiner chemischen Formulierung verknüpft. Für gewerbliche oder industrielle Waschmittel, einschließlich Einzeldosis-Kapseln, muss dieser UFI auf dem Produktetikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrenhinweisen oder Sicherheitshinweisen. Giftnotrufzentralen verwenden die UFI in Notfällen, um die genaue Zusammensetzung des Produkts zu ermitteln und die richtigen medizinischen Maßnahmen zu empfehlen.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist nach EU-Recht für jedes gefährliche Chemikaliengemisch vorgeschrieben. Durch die Einreichung einer PCN für Reinigungsmittel, die für die gewerbliche oder industrielle Verwendung bestimmt sind, stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Details über das Produkt zur Verfügung, darunter die chemische Zusammensetzung, die Klassifizierung, das Verpackungsformat und die empfohlenen Handhabungsmaßnahmen. Auf diese Weise können medizinische Fachkräfte bei versehentlicher Exposition schnell und effektiv handeln.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert, wie gefährliche Chemikalien in der Europäischen Union identifiziert und kommuniziert werden. Gewerbliche oder industrielle Reinigungsmittel, die die Gefahrenkriterien erfüllen, müssen auf ihren Etiketten Gefahrensymbole, Risikosätze und die UFI aufweisen, um sicherzustellen, dass Benutzer und Ersthelfer potenzielle Gefahren erkennen und sichere Arbeitsverfahren anwenden können.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Giftinformationszentrum ist ein Netzwerk nationaler Giftinformationszentren in den EU-Mitgliedstaaten, das bei einer Exposition gegenüber Chemikalien sofortige Beratung und Behandlungsempfehlungen anbietet. Indem Unternehmen gewerbliche oder industrielle Waschmittel mit einer PCN registrieren, ermöglichen sie es diesen Giftnotrufzentralen, die Sicherheitsdaten des Waschmittels schnell abzurufen, was zu präzisen, zeitnahen Notfallmaßnahmen führt.

Warum ist das notwendig?

Professionelle oder industrielle Waschmittel können höhere Konzentrationen an Enzymen, Tensiden, Bleichmitteln oder anderen Wirkstoffen enthalten als Produkte für den Verbraucher. Diese höhere Konzentration erhöht das Risiko von Haut- und Augenreizungen, Atemwegsproblemen oder Toxizität bei unsachgemäßer Handhabung. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen einen vollständigen Einblick in die Gefahren des Produkts haben, so dass ein schnelles Eingreifen möglich ist und die EU-Vorschriften eingehalten werden.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Die Verpflichtung zur Vorlage eines PCN für gefährliche chemische Gemische, einschließlich professioneller oder industrieller Waschmittel, trat am 1. Januar 2021 im Rahmen der EU CLP-Verordnung in Kraft. Diese Standardisierung sorgt für einheitliche Sicherheitsmaßnahmen und Notfallprotokolle in allen Mitgliedsstaaten.

FAQ

Frage: Benötigen alle professionellen oder industriellen Waschmittel eine PCN?

Antwort: Nur Detergenzien, die gemäß CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen mit einer PCN registriert werden. Ungefährliche Produkte sind von dieser Anforderung ausgenommen.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produktetikett erscheinen?

Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen angebracht, damit die Giftnotrufzentralen und Rettungskräfte sie im Notfall schnell erkennen können.

Frage: Welche Angaben muss ein PCN-Antrag für diese Detergenzien enthalten?

Antwort: Eine PCN umfasst die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, die Verpackungsspezifikationen, die Gebrauchsanweisungen und die Erste-Hilfe-Maßnahmen, die eine effektive Reaktion auf Expositionsvorfälle ermöglichen.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Waschmittel auf den EU-Markt bringt, muss in der Regel die PCN einreichen, wenn das Produkt die Kriterien für eine gefährliche Einstufung erfüllt.

Frage: Was sind die Strafen für die Nichtvorlage eines PCN?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, gesetzlichen Sanktionen oder Produktrückrufen führen, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind, was den Verkauf des Produkts auf den EU-Märkten behindern kann.

Frage: Unterliegen Einzeldosis-Reinigungsmittelkapseln auch den PCN-Vorschriften?

Antwort: Ja, wenn eine Waschmittelkapsel als gefährlich eingestuft wird, ist eine PCN-Registrierung erforderlich, unabhängig davon, ob sie für Verbraucher, Gewerbetreibende oder die Industrie bestimmt ist.

Frage: Wann trat die PCN-Vorschrift für gefährliche Detergenzien in Kraft?

Antwort: Die Anforderung wird seit dem 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung für gefährliche chemische Gemische durchgesetzt.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).