PCN & UFI für die Polymerisation von Harz und Schaumstoff

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Produkte zur Polymerisation von Harzen und Schaumstoffen

Produkte, die bei der Polymerisation von Harzen und Schaumstoffen verwendet werden, darunter Aushärtemittel, Härter und Vernetzer, spielen in verschiedenen Branchen wie dem Baugewerbe, der Automobilindustrie und der verarbeitenden Industrie eine entscheidende Rolle. Diese Produkte enthalten oft Chemikalien, die erhebliche Risiken für die Gesundheit und die Umwelt bergen und ein angemessenes Sicherheitsdatenmanagement erfordern. Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist für diese Produkte obligatorisch, um sicherzustellen, dass Notfalleinsatzkräfte und medizinisches Fachpersonal im Falle einer Exposition oder eines Unfalls Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben. Die Meldung trägt zum Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Umwelt bei, indem sie sicherstellt, dass diese Produkte gemäß den CLP-Vorschriften ordnungsgemäß eingestuft und gekennzeichnet sind.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein bestimmtes chemisches Gemisch oder Produkt identifiziert. Bei Produkten, die bei der Polymerisation von Harzen und Schaumstoffen verwendet werden, sorgt der UFI dafür, dass die Einsatzkräfte bei Bedarf auf wichtige Sicherheits- und Gefahreninformationen zugreifen können. Er ist Teil der allgemeinen Einhaltung der CLP-Verordnung und wird auf dem Etikett des Produkts angegeben, um die sofortige Identifizierung und Reaktion in Notfällen zu erleichtern.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein Bericht, der bei der Giftnotrufzentrale eingereicht wird und wichtige Daten über die Zusammensetzung eines Produkts, die Gefahrenklassifizierung und die Notfallmaßnahmen enthält. Für Produkte, die bei der Polymerisation verwendet werden, wie z.B. Härter und Vernetzer, stellt die PCN sicher, dass die Rettungskräfte alle notwendigen Informationen haben, um Unfälle mit diesen potenziell gefährlichen Chemikalien zu behandeln. Diese Vorlage muss erfolgen, bevor diese Produkte in der EU auf den Markt gebracht werden.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass chemische Produkte, einschließlich der für die Polymerisation verwendeten, entsprechend ihrer gefährlichen Eigenschaften eingestuft und ordnungsgemäß gekennzeichnet werden, um die Benutzer über mögliche Risiken zu informieren. Für Produkte wie Aushärtemittel und Härter beinhaltet die Einhaltung der CLP-Verordnung eine klare Kennzeichnung von Gefahren wie Toxizität, Korrosivität oder Hautreizung. So können Arbeiter und Verbraucher diese Produkte sicher handhaben und bei der Verwendung entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Giftinformationszentrum ist ein Netzwerk nationaler Zentren, das im Falle eines Unfalls oder einer Exposition gegenüber Chemikalien wichtige Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe und Notfallhelfer bereitstellt. Durch die Einreichung eines PCN für Produkte, die bei der Polymerisation verwendet werden, stellen die Hersteller sicher, dass diese Einsatzkräfte sofort Zugang zu detaillierten Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahren und die zu ergreifenden Notfallmaßnahmen haben.

Warum ist das notwendig?

Für Produkte, die bei der Polymerisation von Harzen und Schaumstoffen verwendet werden, ist eine PCN erforderlich, um die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, Verbrauchern und Notfallhelfern zu gewährleisten. Die durch die PCN bereitgestellten Informationen helfen den Notfallteams, schnell auf Unfälle mit Aushärtungsmitteln, Härtern oder Vernetzern zu reagieren. Durch die Einreichung eines PCN stellen die Hersteller die Einhaltung der EU-Vorschriften sicher, schützen die öffentliche Gesundheit und mindern die mit der chemischen Belastung verbundenen Umweltrisiken.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Hersteller für alle gefährlichen Gemische, einschließlich derjenigen, die bei der Polymerisation von Harzen und Schaumstoffen verwendet werden, eine PCN vorlegen müssen, bevor sie diese auf den EU-Markt bringen. Diese Vorschrift stellt sicher, dass die notwendigen Daten für die Rettungskräfte zur Verfügung stehen und entspricht den EU-Vorschriften zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

FAQ

Frage: Muss ich einen PCN für Härtungsmittel, Härter oder Vernetzer einreichen?

Antwort: Ja, wenn Ihr Produkt gefährliche Stoffe enthält, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) einzureichen, bevor Sie es in der Europäischen Union auf den Markt bringen. Dies gilt für Produkte, die bei der Polymerisation von Harzen und Schaumstoffen verwendet werden, wie z.B. Aushärtemittel, Härter und Vernetzer.

Frage: Was beinhaltet der PCN für Produkte, die bei der Polymerisation verwendet werden?

Antwort: Die PCN muss detaillierte Informationen über die chemische Zusammensetzung, die Klassifizierung, die Gefahrendaten und die Notfallmaßnahmen für das Produkt enthalten. Außerdem enthält er den Unique Formula Identifier (UFI) zur einfachen Identifizierung durch die Einsatzkräfte.

Frage: Welche Folgen hat die Nicht-Einreichung einer PCN?

Antwort: Das Versäumnis, eine PCN einzureichen, kann dazu führen, dass Ihr Produkt vom Markt genommen wird, dass rechtliche Strafen verhängt werden und dass den Rettungskräften im Falle eines Unfalls, an dem Ihr Produkt beteiligt ist, keine wichtigen Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen.

Frage: Wie kann ich einen PCN für meine Produkte einreichen?

Antwort: Die PCN kann über das Online-Portal der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden. Unser Service kann Ihnen bei der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen helfen, einschließlich der UFI, der Produktkennzeichnung und der erforderlichen Sicherheitsdaten, um die Einhaltung der Verordnung über die Meldung von Vergiftungen zu gewährleisten.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).