PCN & UFI für Dekorfarben und Beschichtungen

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Garantiert sicherer Checkout

Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für dekorative Farben und Beschichtungen

Dekorative Farben und Beschichtungen, einschließlich Tinters für Deko-Mischsysteme, werden häufig für dekorative architektonische Zwecke verwendet, z. B. für die Bemalung von Innen- und Außenflächen von Gebäuden und Einrichtungsgegenständen. Zu diesen Produkten gehören Lacke und Holzbeizen, die sowohl ästhetische als auch schützende Eigenschaften haben. Aufgrund der Chemikalien, die in diesen Produkten enthalten sind, ist es wichtig, die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten, einschließlich der Einreichung einer Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN). Die PCN ermöglicht es den Rettungskräften, im Falle eines Unfalls oder einer Exposition auf wichtige Informationen zuzugreifen.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein Code, mit dem die spezifische chemische Zusammensetzung eines Produkts identifiziert werden kann. Für Dekorfarben und Beschichtungen ist der UFI notwendig, um sicherzustellen, dass die Ersthelfer im Notfall auf die richtigen Sicherheitsinformationen für die genaue Mischung zugreifen können. Dies hilft medizinischen Fachkräften und Notfallteams, angemessen auf Zwischenfälle mit chemischer Belastung zu reagieren.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist ein Bericht, den die Hersteller von gefährlichen Produkten an die Giftnotrufzentralen übermitteln müssen. Sie enthält wichtige Details wie die chemische Zusammensetzung, die Klassifizierung und Kontaktinformationen für den Notfall. Bei Dekorfarben und Beschichtungen sorgt eine PCN-Meldung dafür, dass das Produkt in der Datenbank der EU-Giftnotrufzentrale registriert wird, so dass die Einsatzkräfte bei Bedarf auf detaillierte Sicherheitsinformationen zugreifen können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist ein EU-Rahmenwerk, das die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien regelt. Für Dekorfarben und -lacke schreibt die CLP-Verordnung vor, wie das Produkt auf der Grundlage seiner Gefahren einzustufen ist, und enthält Regeln für eine angemessene Kennzeichnung. Dazu gehören Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Sicherheitshinweise, die dazu beitragen, die Benutzer über die Risiken und den sicheren Umgang mit dem Produkt zu informieren.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen in den EU-Mitgliedstaaten. Es bietet Notfalldienste für Fälle von chemischer Exposition oder Vergiftung. Durch die Einreichung eines PCN für Dekorfarben und -lacke stellen die Hersteller sicher, dass die Notfalleinsatzkräfte Zugang zu detaillierten und genauen Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahren und die Erste-Hilfe-Maßnahmen in Notfallsituationen haben.

Warum ist das notwendig?

Die Einreichung eines PCN ist entscheidend für den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Gewährleistung einer effektiven Notfallreaktion. Im Falle einer versehentlichen Exposition oder Vergiftung durch Dekorfarben und -lacke ermöglicht ein PCN den Ersthelfern einen schnellen Zugriff auf die notwendigen Informationen, wie die gefährlichen Eigenschaften des Produkts und die empfohlenen Behandlungsmaßnahmen. Ohne diese Informationen kann sich die Reaktionszeit verzögern, was möglicherweise zu schwereren gesundheitlichen Folgen führt.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 ist es für Hersteller von Dekorfarben und Beschichtungen, die gefährliche Chemikalien enthalten, gesetzlich vorgeschrieben, eine PCN einzureichen. Diese Anforderung wurde eingeführt, um die Sicherheit der Verbraucher zu verbessern und sicherzustellen, dass die Ersthelfer bei Notfällen über die notwendigen Daten verfügen. Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen und behördlichen Maßnahmen führen, einschließlich der Entfernung von Produkten vom Markt.

FAQ

Frage: Muss ich einen PCN für meine Dekorfarbe oder Beschichtung einreichen?

Antwort: Ja, wenn Ihre Dekorfarbe oder Beschichtung gefährliche Chemikalien enthält, müssen Sie einen PCN einreichen. Dies ist durch EU-Recht vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Rettungskräfte im Falle einer Chemikalienexposition auf wichtige Sicherheitsinformationen zugreifen können.

Frage: Welche Informationen sind für die Einreichung einer PCN erforderlich?

Antwort: Für die Einreichung einer PCN für Dekorfarben und -lacke sind Informationen wie die UFI des Produkts, die Gefahrenklassifizierung gemäß CLP, Angaben zum Notfallkontakt und Erste-Hilfe-Anweisungen erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte über die notwendigen Informationen verfügen, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können.

Frage: Was passiert, wenn ich keinen PCN für mein Produkt einreiche?

Antwort: Wenn Sie keine PCN einreichen, kann es sein, dass Ihr Produkt in der EU nicht legal verkauft werden kann. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder sogar zum Ausschluss vom Markt führen. Außerdem haben die Rettungskräfte im Falle eines Zwischenfalls keinen Zugang zu den erforderlichen Sicherheitsdaten.

Frage: Wie kann ich eine PCN für meine Dekorfarbe oder mein Beschichtungsprodukt einreichen?

Antwort: Um einen PCN einzureichen, müssen Sie die erforderlichen Produktinformationen zusammentragen, einschließlich der UFI, der CLP-Gefahrenklassifizierungen und der Daten zu Notfallmaßnahmen. Unser Unternehmen bietet Ihnen fachkundige Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung eines PCN, damit Sie die EU-Vorschriften vollständig einhalten.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).