PCN & UFI für chemische Endverbraucherprodukte

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Produkte für chemische oder technische Prozesse

Produkte, die für chemische oder technische Prozesse bestimmt sind, wie z.B. Industriereiniger, Schmiermittel oder Verarbeitungshilfsstoffe, erfordern eine Giftnotrufmeldung (PCN), wenn sie für die Endanwendung bestimmt sind. Diese Produkte unterscheiden sich von Rohstoffen oder Zwischenprodukten, für die keine PCN vorgelegt werden muss. Die PCN ist wichtig, um die Sicherheit von Arbeitnehmern und Verbrauchern zu gewährleisten, die mit diesen Chemikalien in Berührung kommen können. Sie liefert wichtige Informationen für Rettungskräfte und medizinisches Fachpersonal im Falle eines Unfalls oder einer Exposition.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code zur eindeutigen Identifizierung eines chemischen Produkts. Bei Produkten, die in chemischen oder technischen Prozessen verwendet werden, stellt der UFI sicher, dass Notfalleinsatzkräfte und Giftnotrufzentralen das Produkt und die damit verbundenen Gefahren im Falle eines Zwischenfalls schnell identifizieren können. Dies ermöglicht eine schnelle und genaue Reaktion in Notfallsituationen.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist ein Bericht, der detaillierte Informationen über das chemische Produkt enthält, wie z.B. die Inhaltsstoffe, die Klassifizierung, die Gefahreninformationen und die Kennzeichnungsvorschriften. Bei Produkten, die in chemischen oder technischen Prozessen verwendet werden, stellt der PCN sicher, dass die Notfalleinsatzkräfte mit allen notwendigen Daten ausgestattet sind, um die Exposition oder Unfälle effektiv zu bewältigen. Dies ist besonders wichtig für Produkte, die in Umgebungen mit hohem Unfallrisiko oder chemischer Belastung verwendet werden können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) schreibt vor, dass Produkte entsprechend ihrer gefährlichen Eigenschaften eingestuft und mit entsprechenden Etiketten versehen werden, die die Benutzer über mögliche Risiken informieren. Bei Produkten, die in chemischen oder technischen Prozessen verwendet werden, stellt die CLP-Verordnung sicher, dass sich die Benutzer der mit dem Produkt verbundenen Gefahren bewusst sind und die notwendigen Sicherheitsanweisungen erhalten. Diese Verordnung trägt zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen bei, indem sie die sichere Handhabung und Verwendung von Chemikalien fördert.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Poison Centre ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die im Falle einer Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien fachkundigen Rat und Notfallhilfe leisten. Die im PCN übermittelten Informationen stellen sicher, dass diese Zentren Zugang zu wichtigen Daten über die Zusammensetzung des Produkts, die Risiken und die Sicherheitsmaßnahmen haben. Dies ermöglicht eine schnellere und effizientere Reaktion im Falle eines Notfalls und minimiert mögliche Schäden für Gesundheit und Sicherheit.

Warum ist das notwendig?

Die Einreichung einer PCN für Produkte, die in chemischen oder technischen Prozessen verwendet werden, ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte sofortigen Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben. Diese Produkte werden oft in Industrien mit hohen Risiken verwendet, und es ist wichtig, dass Arbeiter und Verbraucher geschützt werden, indem sie im Falle eines Unfalls über aktuelle, genaue Informationen verfügen. Durch die Bereitstellung dieser Daten über den PCN tragen Unternehmen dazu bei, Verletzungen zu vermeiden und die Sicherheit aller an der Verwendung des Produkts Beteiligten zu gewährleisten.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, für gefährliche Produkte, die in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden, eine Giftnotrufmeldung (PCN) zu übermitteln. Diese Verordnung gilt speziell für Endverbraucherprodukte, die z.B. in chemischen oder technischen Prozessen verwendet werden, um sicherzustellen, dass die notwendigen Sicherheitsinformationen für Notfalleinsatzkräfte und Gesundheitsdienstleister zur Verfügung stehen.

FAQ

Frage: Muss ich für Produkte, die in chemischen oder technischen Prozessen verwendet werden, einen PCN einreichen?

Antwort: Ja: Ja, wenn es sich bei dem Produkt um ein Endprodukt handelt, wie z.B. Industriereiniger, Schmiermittel oder Verarbeitungshilfsmittel, muss ein PCN bei der Giftnotrufzentrale eingereicht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass im Notfall die notwendigen Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen.

Frage: Welche Informationen muss ich in der PCN für chemische oder verfahrenstechnische Produkte angeben?

Antwort: Sie müssen detaillierte Informationen über das Produkt bereitstellen, einschließlich der chemischen Zusammensetzung, der Gefahrenklassifizierung, der UFI und der Informationen auf dem Etikett. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte schnell auf die notwendigen Daten zugreifen können, um mögliche Expositionsvorfälle zu bewältigen.

Frage: Was passiert, wenn ich keinen PCN für Produkte in chemischen oder technischen Prozessen einreiche?

Antwort: Das Versäumnis, eine PCN einzureichen, kann zu rechtlichen Sanktionen führen, einschließlich Geldstrafen oder der Entfernung Ihres Produkts vom Markt. Außerdem haben die Rettungskräfte im Notfall keinen Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen, was zu einer verzögerten Reaktion und erhöhten Gesundheitsrisiken führen kann.

Frage: Wie reiche ich eine PCN für chemische oder verfahrenstechnische Produkte ein?

Antwort: Um eine PCN einzureichen, müssen Sie die erforderlichen Informationen über Ihr Produkt bereitstellen, wie z.B. die chemische Zusammensetzung, die UFI, die Gefahreneinstufung und die Kennzeichnungsinformationen. Unser Unternehmen bietet Dienstleistungen an, die Ihnen dabei helfen, die EU-Vorschriften vollständig einzuhalten und die erforderlichen Unterlagen bei der Giftnotrufzentrale einzureichen.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).