PCN & UFI für Bügelhilfeprodukte

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Bügelhilfeprodukte

Bügelhilfsmittel – wie Sprays oder Zusatzstoffe, die während des Bügelns verwendet werden, um den Vorgang zu erleichtern und den Textilien Frische zu verleihen – können Chemikalien wie Duftstoffe, Tenside oder Weichmacher enthalten. Diese Inhaltsstoffe verbessern zwar das Aussehen der Kleidungsstücke und die Effizienz des Bügelns, können aber bei unsachgemäßer Verwendung auch Gesundheits- oder Umweltrisiken bergen. Gemäß den EU-Vorschriften muss ein als gefährlich eingestuftes Bügelhilfsmittel von einer Giftnotrufzentrale (Poison Centre Notification, PCN) gemeldet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen schnell Zugang zu den wichtigsten Produktdaten wie chemische Zusammensetzung, Gefahreneinstufung und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen haben, um im Falle einer versehentlichen Exposition rechtzeitig Ratschläge geben zu können.

Was ist ein UFI?

Ein Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verknüpft. Bei als gefährlich eingestuften Bügelhilfen muss der UFI auf dem Produktetikett sichtbar sein, in der Regel in der Nähe von Gefahrenwarnungen oder Sicherheitshinweisen. In Notfallszenarien verwenden die Giftnotrufzentralen diesen Code, um die genaue Zusammensetzung des Produkts zu ermitteln und geeignete medizinische oder Erste-Hilfe-Maßnahmen zu empfehlen.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine nach EU-Recht vorgeschriebene Meldung für gefährliche chemische Gemische. Durch die Einreichung einer PCN für eine Bügelhilfe übermitteln Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Informationen über die Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, die Verpackungsdetails und die Gebrauchsanweisungen. Diese Daten geben den medizinischen Fachkräften das nötige Wissen an die Hand, um bei versehentlicher Exposition oder missbräuchlicher Verwendung effektiv reagieren zu können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) legt standardisierte Kriterien für die Identifizierung und Kommunikation chemischer Gefahren in den EU-Mitgliedstaaten fest. Wenn ein Bügelhilfsmittel die Schwellenwerte für eine gefährliche Einstufung erfüllt, muss es auf seiner Verpackung mit Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und der UFI gekennzeichnet werden. Dieses Kennzeichnungssystem hilft Verbrauchern und Fachleuten, potenzielle Risiken zu erkennen und sichere Handhabungsmethoden anzuwenden.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein koordiniertes Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die bei einer Exposition gegenüber Chemikalien dringende medizinische Hilfe leisten. Indem Sie einen PCN für ein gefährliches Bügelhilfsmittel einreichen, ermöglichen Sie es diesen Zentren, die wichtigen Sicherheitsdaten des Produkts schnell abzurufen und so eine genaue Beratung und Behandlung im Falle einer Exposition sicherzustellen.

Warum ist das notwendig?

Bügelhilfen können Lösungsmittel, Duftstoffe oder andere aktive Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßer Anwendung Haut und Augen reizen oder eine Gefahr beim Einatmen darstellen können. Die Einreichung eines PCN garantiert, dass die Giftnotrufzentralen sofort auf das detaillierte Sicherheitsprofil des Produkts zugreifen können, um mögliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung der EU-Vorschriften durchzusetzen.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche Chemikaliengemisch, zu dem auch Bügelhilfsmittel gehören, durch eine PCN gemäß den CLP-Vorschriften der EU registriert werden. Dies gewährleistet einheitliche Sicherheitsmaßnahmen und effektive Notfallmaßnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten.

FAQ

Frage: Brauchen alle Bügelhilfsmittel eine PCN?

Antwort: Nur für Bügelhilfen, die gemäß CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, ist eine PCN erforderlich. Produkte, die nicht gefährlich sind, müssen nicht registriert werden.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produktetikett platziert werden?

Antwort: Die UFI erscheint in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen auf dem Etikett und erleichtert die schnelle Identifizierung in Notfällen.

Frage: Welche Angaben muss ein PCN-Antrag für Bügelhilfen enthalten?

Antwort: Ein PCN enthält Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die Besonderheiten der Verpackung, die Gebrauchsanweisung und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Dies hilft den Giftnotrufzentralen bei der genauen Beurteilung von Expositionsvorfällen.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Normalerweise muss der Hersteller, Importeur oder Händler des Produkts die PCN einreichen, wenn das Produkt die Kriterien für eine gefährliche Einstufung nach EU-Recht erfüllt.

Frage: Was sind die Strafen bei Nichteinhaltung?

Antwort: Das Versäumnis, einen erforderlichen PCN einzureichen, kann zu gesetzlichen Strafen, Bußgeldern oder Einschränkungen beim Verkauf des Produkts auf dem EU-Markt führen, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.

Frage: Seit wann ist die PCN-Vorschrift für gefährliche Produkte in Kraft?

Antwort: Die PCN-Anforderung ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und entspricht der EU-CLP-Verordnung für als gefährlich eingestufte chemische Gemische.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).