Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Bremsenreiniger
Bremsenreiniger sind spezielle chemische Produkte, die verwendet werden, um Schmutz, Bremsflüssigkeit, Fett und andere Verunreinigungen von Bremsanlagen zu entfernen. Aufgrund des Vorhandenseins von potenziell gefährlichen Lösungsmitteln und Zusatzstoffen können diese Reiniger ein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn sie eingeatmet oder verschluckt werden oder mit der Haut oder den Augen in Berührung kommen. Gemäß den EU-Vorschriften ist für Bremsenreiniger, die als gefährlich eingestuft sind, eine Poison Centre Notification (PCN) erforderlich. Durch die Einreichung einer PCN wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen schnellen Zugang zu detaillierten Informationen über die Formulierung des Produkts, die Gefahreneinstufung und die Sicherheitsmaßnahmen haben, so dass im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs schnell und effektiv reagiert werden kann.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Zusammensetzung verknüpft. Bei Bremsenreinigern, die als gefährlich eingestuft werden, muss der UFI deutlich auf dem Etikett des Produkts angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitswarnungen. Dieser Code ist wichtig, damit die Giftnotrufzentralen die Zusammensetzung des Produkts im Notfall schnell identifizieren können und eine genaue medizinische Beratung möglich ist.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist nach EU-Recht für gefährliche chemische Gemische vorgeschrieben. Durch die Einreichung einer PCN für Bremsenreiniger stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen detaillierte Daten über die Zusammensetzung, Klassifizierung, Verpackung, Gebrauchsanweisung und Erste-Hilfe-Maßnahmen des Produkts zur Verfügung. Diese Informationen sind für medizinisches Fachpersonal von entscheidender Bedeutung, um bei Expositionsvorfällen schnell und effektiv reagieren zu können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Wenn ein Bremsenreiniger bestimmte Gefahrenschwellenwerte erreicht, müssen auf seinem Etikett Gefahrensymbole, Risikosätze und die UFI angegeben werden. Diese Kennzeichnung stellt sicher, dass Benutzer und Notfalleinsatzkräfte potenzielle Risiken erkennen und beim Umgang mit dem Produkt angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen können.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Poison Centre ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die medizinische Beratung und Notfallhilfe bei Unfällen mit chemischer Belastung anbieten. Wenn Bremsenreiniger über eine PCN registriert sind, können diese Zentren schnell Sicherheitsdaten und Details zur Zusammensetzung abrufen, um bei einer versehentlichen Exposition schnelle und gezielte Maßnahmen zu gewährleisten.
Warum ist das notwendig?
Bremsenreiniger enthalten oft Lösungsmittel und Zusatzstoffe, die bei unsachgemäßer Anwendung schädlich sein können. Ein PCN ermöglicht es den Giftnotrufzentralen, auf wichtige Produktinformationen zuzugreifen und die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen, wenn jemand diese Substanzen einatmet, verschluckt oder mit ihnen in Kontakt kommt. Diese Anforderung untermauert die EU-Sicherheitsvorschriften und schützt sowohl Verbraucher als auch Fachleute, die mit Kfz-Chemikalien arbeiten.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche chemische Produkt – einschließlich bestimmter Bremsenreiniger – über eine Giftnotrufmeldung gemäß den CLP-Vorschriften der EU registriert werden. Diese Maßnahme verbessert die Konsistenz der Sicherheitsstandards und Notfallmaßnahmen in der gesamten EU.
FAQ
Frage: Brauchen alle Bremsenreiniger eine PCN?
Antwort: Nur Bremsenreiniger, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Produkte müssen nicht registriert werden.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Etikett platziert werden?
Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen auf dem Produktetikett angegeben, um eine schnelle Identifizierung in Notfällen zu gewährleisten.
Frage: Welche Informationen sind in einer PCN für Bremsenreiniger erforderlich?
Antwort: Eine PCN-Meldung sollte die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen, Verpackungsdetails und Gebrauchsanweisungen enthalten.
Frage: Unterliegen Bremsenreiniger für den professionellen Gebrauch auch den PCN-Anforderungen?
Antwort: Ja. Wenn ein Bremsenreiniger als gefährlich eingestuft ist, muss er den PCN- und CLP-Verpflichtungen entsprechen, unabhängig davon, ob er für den Verbraucher oder für den professionellen Gebrauch bestimmt ist.
Frage: Was passiert, wenn keine PCN für einen gefährlichen Bremsenreiniger eingereicht wird?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem EU-Markt führen, bis die PCN-Anforderungen erfüllt sind.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Normalerweise ist der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, für die Einreichung der PCN zuständig, wenn das Produkt die Kriterien für die Gefahreneinstufung erfüllt.
Frage: Wann ist die PCN-Vorschrift in Kraft getreten?
Antwort: Die PCN-Anforderung für gefährliche chemische Produkte trat am 1. Januar 2021 in Kraft, gemäß der EU CLP-Verordnung.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).