Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Bodenverbesserer
Bodenverbesserungsmittel sind wichtig, um die physikalischen und chemischen Eigenschaften, die Struktur oder die biologische Aktivität des Bodens zu erhalten, zu verbessern oder zu schützen. Diese Produkte können komplexe chemische Formulierungen zur Verbesserung der Bodenqualität und -fruchtbarkeit enthalten. Um die Sicherheit dieser Produkte und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten, ist eine Poison Centre Notification (PCN) vorgeschrieben. Diese Meldung ermöglicht es den Giftnotrufzentralen, auf detaillierte Produktinformationen zuzugreifen, um im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs wirksam reagieren zu können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein bestimmtes Bodenverbesserungsmittel mit seiner Giftnotrufnummer verbindet. Der UFI muss auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, damit das Produkt in Notfällen schnell identifiziert werden kann und die Giftnotrufzentralen Zugriff auf detaillierte Sicherheitsdaten haben.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein Bericht, der bei den Giftnotrufzentralen eingereicht wird und detaillierte Informationen über ein Produkt enthält, einschließlich seiner chemischen Zusammensetzung, der Gefahreneinstufung und der beabsichtigten Verwendung. Bei Bodenverbesserungsmitteln stellt dies sicher, dass alle potenziellen Risiken effektiv kommuniziert werden, um Anwender und Umwelt zu schützen.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass gefährliche Produkte, wie z.B. Bodenverbesserer, die bestimmte Chemikalien enthalten, ordnungsgemäß eingestuft und etikettiert werden. Das Etikett muss Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI enthalten, um die Benutzer über die potenziellen Risiken des Produkts und Anweisungen zur sicheren Handhabung zu informieren.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Organisationen, die sich der Unterstützung in Fällen von chemischer Belastung oder Vergiftung widmen. Durch den Zugriff auf die PCN-Daten können die Giftnotrufzentralen bei Notfällen mit Bodenverbesserungsmitteln oder anderen gefährlichen Gemischen genaue und rechtzeitige Ratschläge geben.
Warum ist das notwendig?
Bodenverbesserungsmittel enthalten oft Wirkstoffe, die bei unsachgemäßer Handhabung oder versehentlicher Einnahme Risiken bergen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu detaillierten Produktinformationen haben. Dies ermöglicht wirksame Notfallmaßnahmen und erhöht die allgemeine Sicherheit für Anwender und Umwelt.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Verpflichtung zur Vorlage eines PCN für gefährliche Gemische, einschließlich Bodenverbesserer, wurde am 1. Januar 2021 gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben.
FAQ
Frage: Benötigen alle Bodenverbesserungsmittel eine PCN?
Antwort: Nein, nur Bodenverbesserer, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN.
Frage: Welche Angaben sind erforderlich, um einen PCN für Bodenverbesserungsmittel auszufüllen?
Antwort: Die PCN muss Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, die Verpackung und den Unique Formula Identifier (UFI) enthalten.
Frage: Wo sollte der UFI auf einem Bodenverbesserungsprodukt angegeben werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise aufgedruckt sein.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für Bodenverbesserungsmittel verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der das Bodenverbesserungsmittel auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Was passiert, wenn ein Unternehmen es versäumt, eine PCN einzureichen?
Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Anforderungen kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verkaufsbeschränkungen für das Produkt innerhalb der EU führen.
Frage: Unterliegen alle bodenbezogenen Produkte den PCN-Anforderungen?
Antwort: Nein, nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, wie z.B. bestimmte Bodenverbesserer, benötigen eine PCN.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).