PCN & UFI für Bodenreinigungsmittel

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Bodenreinigungsprodukte

Bodenreinigungsprodukte, einschließlich solcher für die regelmäßige Pflege und Dosierkapseln, sind unerlässlich, um Böden sauber und hygienisch zu halten. Diese Produkte, mit Ausnahme derer, die speziell für Stein- und Fliesenoberflächen bestimmt sind, enthalten oft chemische Substanzen, die bei unsachgemäßer Handhabung ein Risiko darstellen können. Um die EU-Vorschriften einzuhalten und die Sicherheit der Verbraucher zu erhöhen, müssen Hersteller und Händler für diese Produkte eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) einreichen, wenn sie als gefährlich eingestuft werden.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein Produkt mit seiner spezifischen chemischen Formulierung verknüpft. Bei Bodenreinigungsprodukten ist der UFI für die Giftnotrufzentralen von entscheidender Bedeutung, um das Produkt schnell zu identifizieren und in Notfällen genaue Anweisungen zu geben. Die UFI muss deutlich auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise aufgedruckt sein.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine obligatorische Vorlage für gefährliche chemische Gemische, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Sie enthält detaillierte Informationen über die Formulierung, die Klassifizierung, den Verwendungszweck und die Verpackung des Produkts. Bei Bodenreinigungsprodukten stellt die PCN sicher, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu wichtigen Daten haben, um im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs helfen zu können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Produkten in der EU. Bodenreinigungsprodukte müssen die CLP-Anforderungen erfüllen, indem sie Gefahrensymbole, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen auf dem Produktetikett aufweisen, um die Benutzer über mögliche Risiken zu informieren.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Poison Centre ist ein Netzwerk nationaler Einrichtungen, die Notfalldienste für Zwischenfälle mit gefährlichen chemischen Produkten bereitstellen. Durch die Einreichung einer PCN stellen Hersteller und Händler sicher, dass die Giftnotrufzentralen über die notwendigen Informationen verfügen, um effektiv auf Zwischenfälle mit Bodenreinigungsprodukten reagieren zu können.

Warum ist das notwendig?

Bodenreinigungsmittel enthalten oft Tenside, Lösungsmittel und andere Chemikalien, die bei Verschlucken, Einatmen oder Kontakt mit der Haut oder den Augen Schäden verursachen können. Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen in Notfällen rechtzeitig und präzise Ratschläge geben können, um sowohl Verbraucher als auch medizinisches Fachpersonal zu schützen.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Die Anforderung, eine PCN für gefährliche chemische Produkte einzureichen, ist seit dem 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung in Kraft. Diese Verpflichtung gilt für Produkte, die für Verbraucher, Gewerbetreibende und die Industrie bestimmt sind.

FAQ

Frage: Benötigen alle Bodenreinigungsprodukte einen PCN?

Antwort: Nur Bodenreinigungsprodukte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Produkte sind von dieser Anforderung ausgenommen.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Etikett angezeigt werden?

Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett deutlich sichtbar angebracht sein, in der Regel in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise, um eine schnelle Identifizierung in Notfällen zu gewährleisten.

Frage: Welche Informationen sind in einem PCN für Bodenreinigungsprodukte enthalten?

Antwort: Ein PCN enthält Einzelheiten über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Klassifizierung, die Verpackung, den Verwendungszweck und die Notfallmaßnahmen.

Frage: Unterliegen Dosierkapseln für die Bodenreinigung den PCN-Anforderungen?

Antwort: Ja, wenn die Unit-Dose-Kapseln gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, ist ein PCN erforderlich.

Frage: Wer ist für die Einreichung eines PCN verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.

Frage: Sind Bodenreinigungsmittel für den professionellen Gebrauch in dieser Verordnung enthalten?

Antwort: Ja, Bodenreinigungsprodukte für den professionellen Gebrauch, die als gefährlich eingestuft sind, unterliegen ebenfalls den PCN- und CLP-Anforderungen.

Frage: Welche Folgen hat die Nicht-Einreichung einer PCN?

Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Anforderungen kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verkaufsbeschränkungen für das Produkt innerhalb der EU führen.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).