PCN & UFI für Bodenreinigungs- und Pflegeprodukte

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrale für andere Bodenreinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukte (ausgenommen Stein und Kacheln)

Andere Bodenreinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsprodukte, ausgenommen solche, die speziell für Stein- und Fliesenoberflächen entwickelt wurden, enthalten oft chemische Formulierungen, um die Reinigungsleistung zu verbessern und die Bodenmaterialien zu schützen. Wenn diese Produkte gemäß der EU CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft werden, ist eine Giftnotrufnummer (PCN) erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass den Giftnotrufzentralen detaillierte Produktinformationen für Notfälle zur Verfügung stehen, um sowohl Verbraucher als auch Fachleute zu schützen.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein Produkt mit seiner spezifischen Formulierung verbindet. Er muss auf dem Produktetikett angegeben werden, damit die Giftnotrufzentralen das Produkt bei einer versehentlichen Exposition genau identifizieren können.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist ein obligatorischer Bericht an die EU-Giftnotrufzentralen für als gefährlich eingestufte Produkte. Die PCN enthält wichtige Details wie die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung und den Verwendungszweck. Für Bodenreinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsprodukte stellt der PCN sicher, dass die Rettungsdienste im Falle einer Exposition oder eines Unfalls effektiv reagieren können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) legt fest, wie gefährliche Stoffe und Gemische innerhalb der EU eingestuft und kommuniziert werden müssen. Bei Bodenreinigungs- und Pflegeprodukten müssen auf dem Etikett Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI angegeben werden, um die CLP-Anforderungen zu erfüllen.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale bietet Notfalldienste für Zwischenfälle mit gefährlichen Chemikalien an. Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugang zu den detaillierten Informationen über das Produkt haben, so dass sie bei Notfällen genaue medizinische Ratschläge geben können.

Warum ist das notwendig?

Viele Bodenreinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukte enthalten Chemikalien, die bei unsachgemäßer Handhabung Reizungen, allergische Reaktionen oder andere Gesundheitsprobleme verursachen können. Der PCN stellt sicher, dass den Giftnotrufzentralen detaillierte Produktdaten zur Verfügung stehen, so dass sie schnell und effektiv auf Zwischenfälle reagieren können, um sowohl die Benutzer als auch die Einsatzkräfte zu schützen.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 muss für gefährliche Gemische, die in der EU auf den Markt gebracht werden, gemäß der CLP-Verordnung eine PCN vorgelegt werden. Dies gilt für Produkte, die für Verbraucher, Gewerbetreibende oder industrielle Zwecke bestimmt sind.

FAQ

Frage: Benötigen alle Bodenreinigungsprodukte einen PCN?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen einen PCN. Nicht gefährliche Produkte sind davon ausgenommen.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produkt angezeigt werden?

Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, in der Regel in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise.

Frage: Welche Informationen sind in einem PCN für Bodenpflegeprodukte enthalten?

Antwort: Ein PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, Verpackungsdetails und Notfalldaten.

Frage: Müssen nicht-gefährliche Bodenreinigungsprodukte einen UFI haben?

Antwort: Nein, UFI-Codes sind nur für Produkte erforderlich, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für diese Produkte verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.

Frage: Sind Produkte für Stein- oder Fliesenböden in dieser Kategorie enthalten?

Antwort: Nein, Produkte speziell für Stein- und Fliesenböden fallen unter eine andere Kategorie und sind hier nicht enthalten.

Frage: Welche Strafen drohen, wenn man es versäumt, einen PCN rechtzeitig einzureichen?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem EU-Markt führen.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).