Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Bodenpflegeprodukte (z.B. Wachse, Emulsionen)
Bodenpflegeprodukte wie Wachse und Emulsionen werden häufig zum Schutz, zur Politur oder zur Verbesserung des Aussehens von Böden verwendet. Diese Produkte enthalten oft chemische Mischungen, die als gefährlich eingestuft werden können. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten und die EU-Vorschriften einzuhalten, ist für Bodenpflegeprodukte, die die Kriterien für die Gefahreneinstufung erfüllen, eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu allen notwendigen Informationen haben, um bei Zwischenfällen mit diesen Produkten effektiv reagieren zu können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein Produkt mit seiner einzigartigen chemischen Formulierung verbindet. Bei Bodenpflegeprodukten wie Wachsen und Emulsionen ist der UFI auf dem Produktetikett aufgedruckt, damit die Giftnotrufzentralen das jeweilige Produkt in Notfällen schnell identifizieren können.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist ein behördlich vorgeschriebener Antrag für gefährliche chemische Produkte in der EU. Sie enthält detaillierte Informationen über die Zusammensetzung, die Klassifizierung, den Verwendungszweck und die Verpackung des Produkts. Bei Bodenpflegeprodukten stellt die PCN sicher, dass die Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs genaue und rechtzeitige Ratschläge erteilen können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Kennzeichnung und Einstufung gefährlicher chemischer Produkte in der EU. Bodenpflegeprodukte müssen auf ihren Etiketten Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen, um sicherzustellen, dass die Benutzer über mögliche Risiken und den sicheren Umgang mit dem Produkt informiert sind.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk von Organisationen, die Notfalldienste für Zwischenfälle mit gefährlichen Chemikalien bereitstellen. Durch die Einreichung einer PCN für Bodenpflegeprodukte stellen die Hersteller sicher, dass die Giftnotrufzentralen im Falle eines Unfalls sofortigen Zugriff auf wichtige Produktdaten haben.
Warum ist das notwendig?
Bodenpflegeprodukte enthalten oft Chemikalien wie Lösungsmittel, Polymere und Tenside, die beim Einatmen, Verschlucken oder bei Kontakt mit der Haut oder den Augen Schäden verursachen können. Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen genaue Hinweise und medizinische Ratschläge geben können, um Schäden in Notfällen zu minimieren.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Pflicht zur Vorlage eines PCN für gefährliche chemische Produkte ist seit dem 1. Januar 2021 als Teil der EU CLP-Verordnung in Kraft. Dies gilt für Produkte, die für Verbraucher, Gewerbetreibende oder die Industrie bestimmt sind.
FAQ
Frage: Benötigen alle Bodenpflegeprodukte einen PCN?
Antwort: Nur Bodenpflegeprodukte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Ungefährliche Produkte unterliegen dieser Anforderung nicht.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produkt angebracht werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise angegeben werden, um eine schnelle Identifizierung in Notfällen zu gewährleisten.
Frage: Welche Informationen sind in einer PCN enthalten?
Antwort: Ein PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, Verpackungsinformationen und Angaben zu Notfallmaßnahmen.
Frage: Unterliegen Bodenwachse und Emulsionen für den professionellen Gebrauch auch den PCN-Anforderungen?
Antwort: Ja, Bodenpflegeprodukte, die für den professionellen Gebrauch bestimmt sind und als gefährlich eingestuft werden, müssen ebenfalls den PCN-Anforderungen entsprechen.
Frage: Was passiert, wenn ein Unternehmen es versäumt, eine PCN einzureichen?
Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Anforderungen kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Einschränkungen beim Verkauf des Produkts in der EU führen.
Frage: Sind UFI-Codes für nicht gefährliche Bodenpflegeprodukte erforderlich?
Antwort: Nein, UFI-Codes sind nur für Produkte erforderlich, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind.
Frage: Wer ist für die Einreichung eines PCN verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).