Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Beton
Beton wird durch das Mischen von Zement, groben und feinen Zuschlagstoffen, Wasser und möglicherweise zusätzlichen Zusatzstoffen hergestellt. Wenn der Zement in der Mischung hydratisiert, entwickelt der Beton Festigkeit und Haltbarkeit. Während Beton selbst gemeinhin als inertes Material angesehen wird, sobald er ausgehärtet ist, enthält er oft chemische Komponenten – wie Zement und bestimmte Zusatzstoffe -, die in frischem (ungehärtetem) Zustand gefährlich sein können. Wenn eine frische Betonmischung als gefährlich eingestuft wird, muss gemäß den EU-Vorschriften eine Giftnotrufmeldung (PCN) eingereicht werden. Durch die Einreichung einer PCN stellen Hersteller und Händler sicher, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu allen relevanten Daten über die Zusammensetzung der Mischung und die potenziellen Gefahren haben, was für eine schnelle und wirksame medizinische Hilfe im Falle einer versehentlichen Exposition entscheidend ist.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der dazu dient, ein gefährliches Produkt mit seiner spezifischen chemischen Formulierung zu verknüpfen. Bei Betonmischungen, die als gefährlich eingestuft werden, muss der UFI auf dem Produktetikett oder der Dokumentation aufgedruckt sein, in der Regel in der Nähe von Sicherheitswarnungen oder Gefahrensymbolen. Im Notfall verwenden die Giftnotrufzentralen diesen UFI, um die genaue Zusammensetzung der frischen Betonmischung zu ermitteln und so eine genaue erste Hilfe oder medizinische Behandlung zu ermöglichen.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist nach EU-Recht für jede gefährliche chemische Mischung verpflichtend einzureichen. Durch die Registrierung eines Frischbetonprodukts mit einer PCN stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Produktdaten zur Verfügung, einschließlich der chemischen Zusammensetzung, der Klassifizierung und der empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Auf diese Weise können die Gesundheitsdienstleister bei versehentlichem Kontakt, Verschlucken oder Einatmen des Gemischs schneller und effektiver reagieren.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Identifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Wenn eine Frischbetonmischung die Schwellenwerte für die Gefahreneinstufung erfüllt, müssen die Etiketten Gefahrensymbole, Risiko-/Vorsorgehinweise und die UFI enthalten. Dieses Kennzeichnungssystem hilft dem Einzelnen, potenzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Umgang mit Frischbeton zu erkennen und zu bewältigen.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die für die medizinische Beratung und Notfallhilfe im Falle einer Chemikalienexposition zuständig sind. Durch die Einreichung einer PCN für ein gefährliches Frischbetonprodukt stellen die Hersteller sicher, dass diese Zentren schnell auf das Sicherheitsprofil des Produkts zugreifen können, um so genaue Behandlungsempfehlungen für Notfälle zu gewährleisten.
Warum ist das notwendig?
Obwohl Beton zu einem scheinbar inerten Material aushärtet, können seine Bestandteile in frischer Form – Zement, Zusatzstoffe und Additive – ernsthafte Haut- oder Augenreizungen, chemische Verbrennungen oder Atemprobleme verursachen. Ein PCN ermöglicht den Giftnotrufzentralen einen sofortigen Hinweis auf die Zusammensetzung des Produkts und verringert so die Gesundheitsrisiken durch schnelle und gezielte medizinische Hilfe.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Anforderung, eine PCN für gefährliche chemische Gemische, einschließlich Frischbeton, einzureichen, ist seit dem 1. Januar 2021 in Übereinstimmung mit den CLP-Verordnungen der EU in Kraft. Dies gewährleistet die Einheitlichkeit der Sicherheits- und Notfallprotokolle in den EU-Mitgliedstaaten.
FAQ
Frage: Ist für jeden Beton ein PCN erforderlich?
Antwort: Nur Beton, der als gefährlich eingestuft wird – aufgrund bestimmter Zusatzstoffe oder Beimischungen – benötigt einen PCN. Erfüllt er nicht die Gefahrenkriterien, ist kein PCN erforderlich.
Frage: Wo sollte ich die UFI für eine gefährliche Betonmischung platzieren?
Antwort: Die UFI sollte auf dem Produktetikett oder in der Begleitdokumentation erscheinen, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen, damit sie in Notfällen leicht zu erkennen ist.
Frage: Welche Angaben müssen in einer PCN für Frischbeton enthalten sein?
Antwort: Ein PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Gemischs, die Gefahreneinstufung, Gebrauchsanweisungen, Verpackungsinformationen und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich, wenn ein Betonprodukt gefährlich ist?
Antwort: In der Regel muss der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, die PCN einreichen.
Frage: Welche Folgen hat die Nichtvorlage eines PCN?
Antwort: Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Geldstrafen, rechtlichen Schritten oder zur Einschränkung des Produktverkaufs innerhalb der EU führen. Das Produkt könnte zurückgerufen oder vom Markt genommen werden, bis die Anforderungen erfüllt sind.
Frage: Gelten diese Vorschriften auch für industrielle Betonhersteller?
Antwort: Ja, wenn die frische Betonmischung gefährliche Bestandteile enthält, gelten dieselben PCN-Verpflichtungen, unabhängig davon, ob das Produkt für Verbraucher oder für industrielle Zwecke verkauft wird.
Frage: Seit wann ist die PCN-Vorschrift für gefährliche Gemische obligatorisch?
Antwort: Die Vorschrift wurde am 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung eingeführt und gewährleistet einheitliche Sicherheits- und Notfallmaßnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und mit den neuesten EU-Vorschriften übereinstimmen. Ganz gleich, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ein konformes SDB ist gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).