Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Farben und Beschichtungen
Farben und Beschichtungen (und die dazugehörigen Hilfsmittel) sind wichtige Produkte, die in allen Branchen zum Schutz, zur Dekoration oder für andere technische Zwecke verwendet werden. Diese Produkte, die in flüssiger, pastöser oder pulverförmiger Form vorliegen können, bilden einen getrockneten Film, wenn sie auf ein Substrat aufgetragen werden. Da einige Farben und Beschichtungen gefährliche Chemikalien enthalten, ist es obligatorisch, für diese Produkte eine Poison Centre Notification (PCN) einzureichen. Dadurch wird sichergestellt, dass im Falle einer chemischen Exposition wichtige Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen, um Verbraucher, Arbeiter und Rettungskräfte vor möglichen Risiken zu schützen.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein Code, der zur Identifizierung bestimmter Formulierungen von Chemikalien in Produkten verwendet wird. Bei Farben und Beschichtungen ermöglicht der UFI den Einsatzkräften den Zugriff auf detaillierte, produktspezifische Informationen über die chemische Zusammensetzung. Im Falle einer Exposition ermöglicht der UFI eine schnelle Identifizierung der betroffenen Substanzen und erleichtert so eine schnelle und präzise Reaktion.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein Bericht, den Hersteller bei den Giftnotrufzentralen einreichen müssen. Die PCN enthält wichtige Informationen über gefährliche Chemikalien in dem Produkt, einschließlich ihrer Einstufung, Notfallmaßnahmen und der UFI. Sie ist für jedes Produkt erforderlich, das gefährliche Chemikalien enthält, wie z.B. viele Farben und Beschichtungen, um sicherzustellen, dass die Rettungskräfte über die notwendigen Daten verfügen, um Zwischenfälle mit chemischer Belastung sicher zu bewältigen.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) definiert die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Farben und Lacke, die gefährliche Stoffe enthalten, müssen gemäß den CLP-Standards eingestuft werden. Dadurch wird sichergestellt, dass sie mit Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und Erste-Hilfe-Anweisungen angemessen gekennzeichnet sind. Diese Verordnung trägt dazu bei, dass Verbraucher und Fachleute die mit diesen Produkten verbundenen Risiken verstehen und wissen, wie sie sie sicher handhaben können.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Poison Centre ist ein Netzwerk nationaler Zentren, die Notfallinformationen über gefährliche Substanzen bereitstellen. Hersteller von Farben und Beschichtungen müssen ihre Produkte bei der Giftnotrufzentrale registrieren lassen, damit diese Zentren im Falle einer Exposition oder Vergiftung wichtige Sicherheitsinformationen für Angehörige der Gesundheitsberufe, Notfallhelfer und die Öffentlichkeit bereitstellen können. Das Giftinformationszentrum spielt eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Sicherheit und der Reaktion auf gefährliche Chemikalien in der gesamten EU.
Warum ist das notwendig?
Die Anforderung, einen PCN für Farben und Beschichtungen einzureichen, die gefährliche Chemikalien enthalten, ist für die Sicherheit der Verbraucher unerlässlich. Im Falle einer versehentlichen Exposition oder Vergiftung benötigen medizinisches Fachpersonal und Rettungskräfte schnellen Zugang zu spezifischen Produktdaten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Der PCN stellt sicher, dass wichtige Sicherheitsinformationen schnell verfügbar sind, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden und eine angemessene Behandlung in Notfällen zu gewährleisten.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 ist es gemäß der EU-CLP-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben, dass Hersteller von gefährlichen Produkten, einschließlich Farben und Lacken, eine Giftnotrufmeldung (PCN) einreichen müssen. Diese Verpflichtung gilt für alle in der EU in Verkehr gebrachten Produkte, die gesundheitsgefährdende Chemikalien enthalten, und ist für die Einhaltung der Vorschriften und zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit erforderlich.
FAQ
Frage: Muss ich einen PCN für meine Farbe oder mein Beschichtungsprodukt einreichen?
Antwort: Ja, wenn Ihr Produkt gefährliche Chemikalien enthält, sind Sie verpflichtet, einen PCN einzureichen. Dies stellt sicher, dass die Rettungskräfte im Falle einer Exposition auf die notwendigen Sicherheitsdaten zugreifen können, und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Frage: Welche Informationen sollten in einem PCN für Farben und Beschichtungen enthalten sein?
Antwort: Ein PCN für Farben und Beschichtungen muss den UFI des Produkts, die Gefahreneinstufung gemäß CLP, Anweisungen für den Notfall und Erste-Hilfe-Maßnahmen enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einsatzkräfte über die Informationen verfügen, die sie benötigen, um die chemische Belastung sicher zu bewältigen.
Frage: Was passiert, wenn ich keinen PCN für mein Produkt einreiche?
Antwort: Das Versäumnis, eine PCN einzureichen, kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen und der Entfernung vom Markt führen. Darüber hinaus fehlen den Rettungskräften wichtige Informationen für den Umgang mit Expositionsvorfällen, was die Gesundheit und Sicherheit gefährden kann.
Frage: Wie kann ich eine PCN für meine Farbe oder Beschichtung einreichen?
Antwort: Um einen PCN einzureichen, müssen Sie alle relevanten Sicherheitsinformationen zusammentragen, einschließlich der UFI des Produkts, der Gefahrenklassifizierungen und der Angaben zu Notfallmaßnahmen. Unser Unternehmen bietet Ihnen Dienstleistungen an, die Ihnen bei der Vorbereitung und Einreichung Ihrer PCN bei der Giftnotrufzentrale helfen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).