Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Bauprodukte
Bauprodukte, zu denen verschiedene chemische Formulierungen gehören können, die in Bau- oder Konstruktionsarbeiten integriert werden (mit Ausnahme von Biozidprodukten), können als gefährlich eingestuft werden, wenn sie Chemikalien enthalten, die eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Gemäß den EU-Vorschriften müssen solche Produkte einer Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) unterzogen werden, wenn sie bestimmte Gefahrenkriterien erfüllen. Durch die Einreichung einer PCN stellen Hersteller und Händler sicher, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu detaillierten Sicherheitsinformationen haben, einschließlich der chemischen Zusammensetzung und der Gebrauchsanweisungen, die für eine schnelle und wirksame Hilfe bei versehentlicher Exposition entscheidend sind.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt direkt mit seiner spezifischen chemischen Formulierung verknüpft. Bei Bauprodukten muss der UFI auf dem Produktetikett angegeben werden – in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen. In Notfällen beziehen sich die Giftnotrufzentralen auf diesen Code, um das Produkt zu identifizieren und genaue medizinische oder Erste-Hilfe-Empfehlungen zu geben.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist nach EU-Recht für gefährliche chemische Gemische vorgeschrieben. Durch die Einreichung einer PCN für Bauprodukte stellen Hersteller oder Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Informationen über die Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung, die Verpackung und den Verwendungszweck des Produkts zur Verfügung. Diese Daten ermöglichen es den medizinischen Fachkräften, bei einer versehentlichen Exposition schnell und präzise zu reagieren.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Wenn Bauprodukte bestimmte Gefahrenschwellenwerte erreichen, müssen sie auf ihren Etiketten Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen. Dieses Kennzeichnungssystem hilft Fachleuten und Verbrauchern, potenzielle Risiken zu erkennen und die Produkte sicher zu handhaben.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Giftinformationszentrum ist ein Netzwerk nationaler Einrichtungen, die sich der Notfallberatung und dem medizinischen Rat bei Unfällen mit chemischer Belastung widmen. Durch die Registrierung gefährlicher Bauprodukte mit einer PCN stellen die Hersteller sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofort auf die Details des Produkts zugreifen können. Dadurch wird eine genaue Hilfeleistung ermöglicht und der potenzielle Schaden für Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit verringert.
Warum ist das notwendig?
Bauprodukte enthalten oft Stoffe wie Lösungsmittel, Harze oder andere Chemikalien, die bei Einnahme, Einatmung oder Kontakt mit Haut oder Augen gesundheitsgefährdend sein können. Ein PCN stellt sicher, dass den Giftnotrufzentralen umfassende Sicherheitsdaten zur Verfügung stehen. So werden die mit einer versehentlichen Exposition verbundenen Risiken minimiert und die Einhaltung der EU-Sicherheitsvorschriften gewährleistet.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle gefährlichen chemischen Gemische, einschließlich bestimmter Bauprodukte, die Anforderungen der EU-CLP-Verordnung zur Meldung von Vergiftungen erfüllen. Damit wird ein einheitlicher Ansatz für die Kennzeichnung, Notfallmaßnahmen und Produktsicherheit in der gesamten EU vorgeschrieben.
FAQ
Frage: Brauchen alle Bauprodukte eine PCN?
Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Ungefährliche Bauprodukte müssen nicht registriert werden.
Frage: Wo sollte ich die UFI auf dem Produktetikett angeben?
Antwort: Die UFI befindet sich in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen auf dem Etikett, so dass die Rettungskräfte schnell darauf zugreifen können.
Frage: Was beinhaltet eine PCN-Einreichung für Bauprodukte?
Antwort: Eine PCN-Einreichung umfasst die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, Verpackungsdetails, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Verwendungsrichtlinien.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Normalerweise muss der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, die PCN einreichen, wenn das Produkt die Gefahrenkriterien erfüllt.
Frage: Sind biozide Bauprodukte eingeschlossen?
Antwort: Nein, Biozid-Bauprodukte sind gesondert geregelt. Diese Kategorie schließt Biozid-Produkte aus und gilt nur für nicht-biozidhaltige Bauprodukte.
Frage: Welche Folgen hat die Nichtvorlage einer PCN?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, rechtlichen Schritten oder zum Rückzug des Produkts vom EU-Markt führen, bis die erforderlichen PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.
Frage: Seit wann gilt die PCN-Vorschrift für gefährliche Bauprodukte?
Antwort: Die Vorschrift trat am 1. Januar 2021 im Rahmen der CLP-Verordnung der EU für gefährliche chemische Gemische in Kraft.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und mit den neuesten EU-Vorschriften übereinstimmen. Ganz gleich, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ein konformes SDB ist gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).