Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Bauchemikalien
Bauchemikalien sind Zusatzstoffe und Produkte, die Baumaterialien (wie Beton und Mörtel) auf der Baustelle zugesetzt oder aufgetragen werden. Sie können die Leistung und Funktionalität dieser Materialien erheblich verbessern. Beispiele hierfür sind chemische Zusatzmittel (z.B. Polycarboxylate, Celluloseether), modifizierte mineralische Mörtelsysteme (z.B. Reparaturmörtel, Putze), Abdichtungs- und Bindemittel (z.B. Polymerdispersionen, Epoxidharze, Polyurethane) und Schutzlösungen (z.B. Hydrophobierungsmittel, Reaktionsharze, Membranen für die Abdichtung). Diese Produkte bieten zwar eine verbesserte Verarbeitbarkeit, Schutz und besondere Eigenschaften, aber viele enthalten gefährliche Bestandteile. Wenn eine Bauchemikalie als gefährlich eingestuft wird, ist gemäß den EU-Vorschriften eine Giftnotrufmeldung (PCN) erforderlich. Durch die Einreichung einer PCN ermöglichen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen den Zugriff auf die detaillierte chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung und die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen, um im Falle einer versehentlichen Exposition eine wirksame Notfallreaktion zu gewährleisten.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt eindeutig mit seiner chemischen Formulierung verknüpft. Bei Bauchemikalien muss dieser Code auf dem Produktetikett angegeben werden, normalerweise in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen. In Notfällen verwenden die Giftnotrufzentralen den UFI, um schnell die genaue Zusammensetzung des Produkts zu ermitteln und so präzise medizinische oder Erste-Hilfe-Empfehlungen geben zu können.
Was ist ein PCN?
Die Meldung an die Giftnotrufzentrale (Poison Centre Notification, PCN) ist für gefährliche chemische Gemische, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, obligatorisch. Durch die Einreichung einer PCN teilen Hersteller oder Vertreiber von Bauchemikalien den Giftnotrufzentralen wichtige Produktdaten mit, wie z.B. Zusammensetzung, Verpackung, Verwendungszweck und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Auf diese Weise können medizinische Fachkräfte schnell und präzise auf Expositionsvorfälle auf Baustellen oder anderswo reagieren.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Bauchemikalien, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft werden, müssen auf ihren Etiketten mit den entsprechenden Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und der UFI gekennzeichnet sein. Diese standardisierte Kennzeichnung informiert die Benutzer über potenzielle Risiken und fördert die sichere Handhabung.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein kollektives Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, deren Aufgabe es ist, medizinischen Rat und Notfallhilfe zu leisten, wenn es zu einer Exposition gegenüber Chemikalien kommt. Durch die Einreichung einer PCN für gefährliche Bauchemikalien stellen Unternehmen den Giftnotrufzentralen das Wissen zur Verfügung, das sie benötigen, um im Falle eines Unfalls präzise und schnelle Hilfe zu leisten und so die Sicherheit der Arbeiter und der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Warum ist das notwendig?
Bauchemikalien enthalten oft reaktive Harze, Lösungsmittel oder andere Substanzen, die bei unsachgemäßem Umgang Gesundheitsrisiken bergen. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofort die wichtigen Informationen über das Produkt abrufen können (z. B. chemische Zusammensetzung, Gefahren und Rettungsmaßnahmen). Dies führt zu einem schnellen, gezielten Eingreifen und trägt zur Einhaltung der EU-Sicherheitsstandards bei.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 muss gemäß der CLP-Verordnung der EU jedes gefährliche Chemikaliengemisch, einschließlich Bauchemikalien, über eine PCN registriert werden. Diese Anforderung sorgt für einheitliche Sicherheitsprotokolle und Notfallmaßnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten.
FAQ
Frage: Ist für alle Bauchemikalien ein PCN erforderlich?
Antwort: Nur diejenigen Bauchemikalien, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, unterliegen der PCN-Registrierung. Für Produkte, die als nicht gefährlich eingestuft sind, ist dies nicht erforderlich.
Frage: Wo sollte ich die UFI auf dem Produktetikett platzieren?
Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen angezeigt, um im Falle eines Zwischenfalls einen schnellen Zugriff auf wichtige Daten zu gewährleisten.
Frage: Welche Informationen sind in einer PCN für Bauchemikalien enthalten?
Antwort: Eine PCN-Meldung umfasst die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, die Gebrauchsanweisung, die Verpackung und die Erste-Hilfe-Maßnahmen, damit die Giftnotrufzentralen effektiv auf Zwischenfälle reagieren können.
Frage: Wer ist für die Einreichung des PCN für diese Chemikalien verantwortlich?
Antwort: In der Regel muss der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, die PCN einreichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte über alle erforderlichen Sicherheitsdaten verfügen.
Frage: Was sind die Strafen für das Versäumnis, einen PCN für eine gefährliche Bauchemikalie einzureichen?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Schritten, Geldstrafen oder zur Entfernung des Produkts vom EU-Markt führen, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.
Frage: Seit wann ist die PCN-Pflicht obligatorisch?
Antwort: Die Anforderung trat am 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung in Kraft und gewährleistet einheitliche Sicherheitsmaßnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und mit den neuesten EU-Vorschriften übereinstimmen. Ganz gleich, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ein konformes SDB ist gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).