PCN & UFI für Autoshampoos & Autoreiniger

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrale für Außenreinigungsmittel (alle Fahrzeugtypen)

Außenreinigungsprodukte für alle Fahrzeugtypen – einschließlich Autoshampoos und spezieller Formeln zur Entfernung von Schmutz, Fett, Dreck, Insekten und Teer – enthalten oft chemische Inhaltsstoffe, die bei unsachgemäßer Verwendung Gesundheits- oder Umweltrisiken darstellen können. Gemäß den EU-Vorschriften müssen solche als gefährlich eingestuften Produkte mit einer Giftnotrufnummer (PCN) registriert werden. Durch die Einreichung einer PCN erhalten die Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition schnellen Zugriff auf wichtige Produktdaten und erhöhen so die öffentliche Sicherheit und gewährleisten die Einhaltung der EU-Normen.

UFI (Unique Formula Identifier)

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt direkt mit seiner spezifischen Formulierung verknüpft. Bei Produkten für die Außenreinigung von Fahrzeugen sollte der UFI deutlich auf dem Produktetikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrenhinweisen oder Sicherheitshinweisen. In Notfällen verwenden die Giftnotrufzentralen diese Kennung, um die chemische Zusammensetzung des Produkts schnell zu bestimmen und so eine genaue medizinische oder Erste-Hilfe-Beratung zu ermöglichen.

PCN (Poison Centre Notification)

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine nach EU-Recht vorgeschriebene Meldung für gefährliche chemische Gemische. Für Reinigungsmittel für den Außenbereich, einschließlich Autoshampoos und Wanzen-/Teerentferner, liefert die PCN den Giftnotrufzentralen wichtige Informationen, wie z.B. die Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, Anwendungshinweise und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen. Diese zentrale Datenbank ermöglicht es den Einsatzkräften, bei Unfällen oder Missbrauchsfällen schnell auf Sicherheitsdetails zuzugreifen.

CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)

CLP ist eine EU-Verordnung, die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in den Mitgliedstaaten standardisiert. Gefährliche Produkte für die Außenreinigung von Fahrzeugen müssen eine einheitliche Kennzeichnung tragen, einschließlich Gefahrensymbolen, Risikosätzen und der UFI. Diese Kennzeichnung stellt sicher, dass sowohl Verbraucher als auch Fachleute potenzielle Risiken erkennen, verantwortungsvoll mit diesen Produkten umgehen und die EU-Sicherheitsstandards einhalten können.

Die Giftnotrufzentrale

Die Giftnotrufzentrale ist ein gemeinsames Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die medizinische Hilfe bei Exposition gegenüber Chemikalien anbieten. Durch die Einreichung einer PCN für gefährliche Fahrzeugaußenreinigungsprodukte geben Hersteller, Importeure oder Händler den Giftnotrufzentralen die Daten an die Hand, die sie für eine schnelle und sachkundige Hilfe in Notfällen benötigen. Dies schützt nicht nur die Gesundheit der Benutzer, sondern unterstützt auch einheitliche Sicherheitsprotokolle in der gesamten EU.

Warum ist das notwendig?

Produkte zur Außenreinigung von Fahrzeugen enthalten in der Regel Reinigungsmittel, Lösungsmittel oder andere Chemikalien, die hartnäckige Verschmutzungen abbauen sollen. Diese Chemikalien können bei unsachgemäßer Handhabung oder versehentlichem Kontakt zu Gesundheitsrisiken führen (z.B. Hautreizungen, Atemwegsprobleme). Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofort verfügbare Produktinformationen haben, wodurch die Risiken verringert werden und eine sofortige, genaue Reaktion auf mögliche Zwischenfälle möglich ist.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 müssen gefährliche chemische Produkte gemäß der CLP-Verordnung der EU mit einer PCN gemeldet werden. Dies gilt für alle Produkte zur Außenreinigung von Fahrzeugen, die als gefährlich eingestuft werden, um einheitliche Sicherheitsmaßnahmen und effektive Notfallmaßnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

FAQ

Frage: Benötigen alle Produkte zur Außenreinigung von Fahrzeugen eine PCN?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen einen PCN. Nicht gefährliche Produkte müssen nicht registriert werden.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produktetikett stehen?

Antwort: Die UFI sollte in der Nähe der Gefahrenwarnungen oder Sicherheitshinweise auf dem Etikett angebracht werden, damit Sie im Notfall schnell darauf zugreifen können.

Frage: Was muss in einem PCN für Außenreinigungsprodukte enthalten sein?

Antwort: Eine PCN-Vorlage enthält Einzelheiten über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, Erste-Hilfe-Empfehlungen, Verpackungsspezifikationen und Gebrauchsanweisungen.

Frage: Gelten diese Vorschriften auch für Reinigungsmittel für Motorräder oder Boote?

Antwort: Ja, wenn das Reinigungsmittel als gefährlich eingestuft ist, müssen die gleichen PCN- und CLP-Anforderungen eingehalten werden, unabhängig vom Fahrzeugtyp.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, ist in der Regel für die Einreichung der PCN verantwortlich.

Frage: Was sind die Konsequenzen, wenn ein PCN nicht rechtzeitig eingereicht wird?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann rechtliche Schritte, Geldstrafen oder die Entfernung des Produkts vom EU-Markt zur Folge haben, bis die erforderlichen Anforderungen erfüllt sind.

Frage: Seit wann ist diese PCN-Vorschrift für gefährliche Produkte obligatorisch?

Antwort: Die PCN-Anforderung für gefährliche chemische Gemische trat am 1. Januar 2021 in Kraft, in Übereinstimmung mit der EU CLP-Verordnung.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).