Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für andere Geschirrspülmittel
Andere Geschirrspülmittel, die über die allgemein anerkannten Kategorien für den Haushalt oder den professionellen Gebrauch hinausgehen, können immer noch chemische Komponenten enthalten – wie Tenside, Lösungsmittel oder Enzyme -, die bei unsachgemäßer Handhabung oder versehentlicher Einnahme eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen können. Wenn solche Detergenzien gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft werden, ist eine Poison Centre Notification (PCN) erforderlich. Durch die Einreichung einer PCN stellen Hersteller und Händler sicher, dass die Giftnotrufzentralen schnell Einzelheiten über die chemische Zusammensetzung des Detergens, die Gefahrenklassifizierung und geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen abrufen können, wodurch die Schnelligkeit und Genauigkeit der Notfallmaßnahmen im Falle einer Exposition verbessert wird.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Zusammensetzung verbindet. Bei anderen als gefährlich eingestuften Geschirrspülmitteln sollte der UFI deutlich auf dem Produktetikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen. In Notfällen stützen sich die Giftnotrufzentralen auf diesen Code, um die spezifische Formulierung zu identifizieren und den medizinischen Betreuern geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen zu empfehlen.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist nach EU-Recht für gefährliche chemische Gemische vorgeschrieben. Durch die Einreichung einer PCN für ein anderes Geschirrspülmittel stellt der Hersteller oder Vertreiber den Giftnotrufzentralen wichtige Daten über die Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die Verpackung und die Anwendungshinweise zur Verfügung. Diese Daten ermöglichen es medizinischen Fachkräften, bei versehentlichem Verschlucken, Einatmen oder Haut-/Augenkontakt schnell und präzise zu reagieren.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Jedes Geschirrspülmittel, das die Schwellenwerte für die Einstufung als gefährlich erfüllt, muss auf seinem Etikett mit Gefahrensymbolen, Warnhinweisen und der UFI gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung hilft den Verbrauchern, potenzielle Risiken zu erkennen und verantwortungsvoll mit dem Reinigungsmittel umzugehen.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein koordiniertes Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die für die dringende medizinische Beratung bei Exposition gegenüber Chemikalien zuständig sind. Indem die Hersteller gefährliche Geschirrspülmittel unter einer PCN registrieren, ermöglichen sie es diesen Zentren, die Angaben zu den Gefahren des Produkts sofort abzurufen, so dass ein schnelles und korrektes Eingreifen bei einer versehentlichen Exposition gewährleistet ist.
Warum ist das notwendig?
Andere Geschirrspülmittel können hochwirksame Substanzen enthalten, die Haut und Augen reizen oder bei Verschlucken systemische Gesundheitsrisiken mit sich bringen können. Ein PCN garantiert, dass die Giftnotrufzentralen schnell auf das Sicherheitsprofil des Produkts verweisen können. Dadurch wird der Schaden für die Benutzer verringert und die EU-Vorschriften, die einheitliche Sicherheitspraktiken vorschreiben, werden eingehalten.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 muss gemäß der CLP-Verordnung der EU jedes chemische Gemisch, das als gefährlich eingestuft wird – einschließlich anderer Geschirrspülmittel – über eine PCN registriert werden. Diese Anforderung sorgt für standardisierte Sicherheitsmaßnahmen und effiziente Notfallprotokolle in allen EU-Mitgliedstaaten.
FAQ
Frage: Ist für alle Geschirrspülmittel ein PCN erforderlich?
Antwort: Nur diejenigen, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Ungefährliche Detergenzien unterliegen dieser Anforderung nicht.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Etikett des Waschmittels angegeben werden?
Antwort: Die UFI erscheint in der Regel in der Nähe von Gefahrenhinweisen oder Sicherheitswarnungen, so dass die Giftnotrufzentralen das Produkt in Notfällen schnell identifizieren können.
Frage: Welche Details muss eine PCN-Einreichung enthalten?
Antwort: Ein PCN muss die chemische Zusammensetzung des Reinigungsmittels, die Gefahreneinstufung, die Gebrauchsanweisungen, das Verpackungsformat und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen enthalten, um eine wirksame Reaktion auf eine versehentliche Exposition zu ermöglichen.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Die Verantwortung liegt in der Regel bei dem Hersteller, Importeur oder Händler, der ein gefährliches Produkt auf den EU-Markt bringt, wenn es die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt.
Frage: Was sind die Strafen bei Nichteinhaltung?
Antwort: Das Versäumnis, einen PCN einzureichen, kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verkaufsbeschränkungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten führen, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.
Frage: Seit wann ist die PCN-Pflicht obligatorisch?
Antwort: Die Anforderung ist seit dem 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung für gefährliche chemische Gemische in Kraft.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).