Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für andere Farben und Beschichtungsstoffe
Andere Farben und Beschichtungsstoffe, die nicht unter die bestehenden Kategorien fallen, erfordern weiterhin eine Giftnotrufmeldung (PCN). Dazu gehören alle Farben und Beschichtungen, die bisher nicht unter die bestehenden Klassifizierungen fallen. Die Hersteller solcher Produkte müssen die Giftnotrufzentralen benachrichtigen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte sicher gehandhabt werden und die Rettungskräfte im Falle einer chemischen Exposition über die notwendigen Informationen verfügen.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein Code, der die chemische Zusammensetzung eines Produkts eindeutig identifiziert. Er ermöglicht es den Einsatzkräften, im Falle einer Exposition oder eines Notfalls schnell auf Sicherheitsdaten über ein Produkt zuzugreifen. Für Farben und Beschichtungsstoffe, die nicht bereits durch bestehende Kategorien abgedeckt sind, stellt ein UFI sicher, dass die Zusammensetzung des Produkts klar definiert und in Gefahrensituationen leicht zu identifizieren ist.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist ein Bericht, der detaillierte Informationen über die chemische Zusammensetzung, Klassifizierung, Kennzeichnung und Sicherheitsmaßnahmen eines Produkts enthält. Diese Meldung ist wichtig für Produkte wie andere Farben und Beschichtungen, die möglicherweise nicht unter den bestehenden Kategorien eingestuft werden. Der PCN stellt sicher, dass die potenziellen Gefahren des Produkts den Notfalleinsatzkräften klar und deutlich mitgeteilt werden, so dass eine schnelle und effiziente Reaktion auf etwaige Expositionsvorfälle möglich ist.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist ein Gesetz der Europäischen Union, das die Hersteller verpflichtet, ihre Produkte auf der Grundlage ihrer chemischen Gefahren einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Dadurch wird sichergestellt, dass Anwender, Arbeiter und Notfalleinsatzkräfte die potenziellen Risiken kennen, die mit Farben und Beschichtungsmaterialien verbunden sind, einschließlich anderer Arten, die nicht durch bestehende Kategorien abgedeckt sind. Die Einhaltung der CLP-Verordnung trägt dazu bei, dass die richtigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um Schäden zu vermeiden und chemische Risiken zu beherrschen.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Giftinformationszentrum ist ein Netzwerk, das in Notfällen Ratschläge und Hilfestellung in Fällen von chemischer Exposition oder Vergiftung gibt. Das Zentrum nutzt die im PCN eingereichten Informationen, um sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte schnell und angemessen handeln können. Bei Produkten wie anderen Farben und Beschichtungsstoffen stellt die Einreichung eines PCN sicher, dass die Notfallteams Zugang zu den richtigen Daten haben, um effektiv auf Unfälle mit dem Produkt reagieren zu können.
Warum ist das notwendig?
Auch für Farben und Beschichtungsstoffe, die nicht speziell von den bestehenden Kategorien abgedeckt werden, ist es wichtig, die Giftnotrufzentrale zu benachrichtigen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Durch die Bereitstellung einer PCN stellen die Hersteller sicher, dass ihre Produkte ordnungsgemäß eingestuft und gekennzeichnet sind und angemessene Sicherheitsinformationen enthalten. Dies ist wichtig, um im Falle eines Notfalls oder einer Exposition Schäden bei Verbrauchern, Arbeitnehmern und Ersthelfern zu verhindern.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 ist es für alle gefährlichen chemischen Produkte, einschließlich Farben und Beschichtungsmaterialien, die nicht bereits unter andere Kategorien fallen, verpflichtend, eine Giftnotrufmeldung (PCN) bei der EU einzureichen. Diese Verordnung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass alle Produkte angemessen eingestuft und mit den relevanten Gefahreninformationen gekennzeichnet sind, um die Sicherheit aller Beteiligten im Umgang mit diesen Produkten zu gewährleisten.
FAQ
Frage: Benötige ich eine PCN für Farben und Beschichtungsstoffe, die nicht bereits durch bestehende Kategorien abgedeckt sind?
Antwort: Ja, wenn Ihre Farbe oder Ihr Beschichtungsmaterial nicht bereits durch bestehende Kategorien abgedeckt ist, müssen Sie einen PCN bei den Giftnotrufzentralen einreichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte im Falle einer chemischen Exposition oder einer Notfallsituation Zugang zu allen relevanten Informationen haben.
Frage: Welche Informationen muss ich in der PCN für Farben und Beschichtungsstoffe angeben?
Antwort: Die PCN für Farben und Beschichtungsstoffe enthält die UFI, die chemische Zusammensetzung, die Einstufung gemäß der CLP-Verordnung und Angaben auf dem Etikett, einschließlich der Sicherheitshinweise und der Sicherheitsvorschriften. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einsatzkräfte alle notwendigen Informationen für eine sichere Handhabung erhalten.
Frage: Was passiert, wenn ich keine PCN für meine Farbe oder mein Beschichtungsmaterial einreiche?
Antwort: Das Versäumnis, eine PCN einzureichen, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Geldstrafen oder die Entfernung des Produkts vom Markt. Außerdem haben die Rettungskräfte im Falle einer Exposition keinen Zugang zu wichtigen Informationen, was die Gesundheitsrisiken für Verbraucher und Arbeitnehmer potenziell erhöhen könnte.
Frage: Wie kann ich eine PCN für meine Farbe oder mein Beschichtungsmaterial einreichen?
Antwort: Um eine PCN einzureichen, müssen Sie die erforderlichen Informationen zusammenstellen, einschließlich der UFI, der chemischen Zusammensetzung, der Gefahreneinstufung und der Angaben auf dem Etikett. Unser Unternehmen bietet Dienstleistungen an, die Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen der erforderlichen Unterlagen helfen und die vollständige Einhaltung der EU-Vorschriften gewährleisten.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).