PCN & UFI für andere chemische Prozessprodukte

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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  • 100% Genauigkeitsgarantie für alle PCN-Einreichungen.
Garantiert sicherer Checkout

Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für andere Produkte für chemische oder technische Prozesse

Verschiedene chemische und verfahrenstechnische Produkte werden in allen Branchen für spezielle Anwendungen eingesetzt. Dazu können Verarbeitungshilfsmittel, industrielle Zusatzstoffe und andere Formulierungen gehören, die nicht unter bestimmte Kategorien fallen. Wenn diese Produkte gefährliche Substanzen enthalten, müssen sie über eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) bei der Giftnotrufzentrale registriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte über genaue Informationen verfügen, um im Falle einer Exposition sofort medizinische Hilfe leisten zu können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der auf Produktetiketten und Sicherheitsdatenblättern angegeben werden muss. Er wird von Giftnotrufzentralen verwendet, um bei einem Notfall schnell die genaue Zusammensetzung eines Produkts zu ermitteln.

Was ist ein PCN?

Eine Giftinformationszentrale (Poison Centre Notification, PCN) ist eine gesetzliche Anforderung im Rahmen der CLP-Verordnung der EU. Sie beinhaltet die Übermittlung detaillierter Informationen über ein chemisches Gemisch, einschließlich der Formel, der Gefahreneinstufung und der Sicherheitsmaßnahmen, an die Giftnotrufzentrale. Dies trägt dazu bei, dass im Falle einer versehentlichen Exposition angemessene medizinische Hilfe geleistet wird.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) schafft ein einheitliches System zur Identifizierung und Kommunikation von Gefahren im Zusammenhang mit Chemikalien innerhalb der EU. Sie stellt sicher, dass Produkte eindeutig gekennzeichnet sind und dass die Benutzer Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Organisationen, die für die medizinische Beratung in Fällen von chemischer Belastung zuständig sind. Indem sie ein Produkt bei der Giftnotrufzentrale registrieren, stellen Hersteller und Lieferanten sicher, dass medizinisches Fachpersonal Zugang zu wichtigen Informationen über gefährliche Substanzen hat.

Warum ist das notwendig?

Viele chemische und verfahrenstechnische Produkte enthalten Substanzen, die beim Einatmen, Verschlucken oder bei Hautkontakt gefährlich sein können. Ein PCN stellt sicher, dass Ersthelfer und Gesundheitsdienstleister über die notwendigen Informationen verfügen, um Vergiftungsfälle effektiv zu bewältigen und die Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle gefährlichen chemischen Gemische, die in der EU auf den Markt gebracht werden, gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung bei der Giftnotrufzentrale registriert werden. Diese Anforderung verbessert die Sicherheit und die Notfallmaßnahmen in der gesamten Europäischen Union.

FAQ

Frage: Benötigen alle chemischen oder verfahrenstechnischen Produkte einen PCN?

Antwort: Wenn ein Produkt gefährliche Stoffe enthält, die gemäß der CLP-Verordnung eingestuft sind, muss ein PCN eingereicht werden, bevor es in der EU vermarktet werden kann.

Frage: Welche Informationen sind in einer PCN-Vorlage enthalten?

Antwort: Eine PCN-Einreichung muss die UFI, die Produktzusammensetzung, die Gefahrenklassifizierung, toxikologische Informationen und Empfehlungen für Notfallmaßnahmen enthalten.

Frage: Welche Folgen hat die Nicht-Einreichung einer PCN?

Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Vorschriften kann zu Geldstrafen, Verkaufsbeschränkungen und erhöhter rechtlicher Haftung im Falle von Vergiftungsvorfällen führen.

Frage: Wie kann ich eine PCN für mein Produkt einreichen?

Antwort: PCN-Einreichungen werden über das Portal der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgenommen. Unser Unternehmen bietet einen kompletten Service, einschließlich der Erstellung von UFIs, der CLP-konformen Kennzeichnung, der Erstellung von PCN-Berichten und der Produktregistrierung bei der Giftnotrufzentrale.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).