PCN & UFI für andere Chemikalien für Kunst und Dekoration

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftnotruf für andere Kunstmaterialien und dekorative chemische Produkte

Andere Kunstmaterialien und chemische Produkte, die zu Dekorationszwecken verwendet werden und nicht bereits durch spezielle Vorschriften abgedeckt sind, müssen ebenfalls den Anforderungen der Giftnotrufzentrale (PCN) entsprechen. Diese Produkte, zu denen verschiedene Chemikalien gehören, die beim Basteln, Malen und anderen kreativen Anwendungen verwendet werden, können bei falscher Handhabung oder unsachgemäßem Gebrauch Gesundheitsrisiken bergen. Durch die Registrierung bei der Giftnotrufzentrale wird sichergestellt, dass die Sicherheitsdaten für diese Produkte im Notfall verfügbar sind, so dass die Rettungskräfte angemessen reagieren und mögliche Schäden abwenden können.

Was ist ein UFI?

Ein Unique Formula Identifier (UFI) ist ein eindeutiger Code, der der chemischen Formulierung eines Produkts zugeordnet ist. Anhand dieses Codes können Rettungskräfte die spezifische chemische Zusammensetzung eines Produkts schnell identifizieren, was eine effektive und genaue Reaktion im Falle einer Exposition erleichtert. Bei Kunstmaterialien oder dekorativen Chemikalien hilft der UFI, bei Unfällen oder Vergiftungen genaue Sicherheitsinformationen zu liefern.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein Bericht, der bei der Giftnotrufzentrale für Produkte eingereicht werden muss, die Gesundheits- oder Umweltgefahren darstellen. Für andere Kunstmaterialien und dekorative chemische Produkte enthält die PCN detaillierte Sicherheitsinformationen wie die chemische Zusammensetzung, Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen. Diese Meldung stellt sicher, dass die Rettungskräfte bei potenziellen Expositionsvorfällen sofort Zugang zu wichtigen Daten haben.

Was ist CLP?

CLP (Classification, Labelling, and Packaging) ist eine EU-Verordnung, die Produkte nach ihren gefährlichen Eigenschaften klassifiziert, sie mit entsprechenden Gefahrensymbolen kennzeichnet und klare Sicherheitshinweise gibt. Bei Kunstmaterialien und dekorativen chemischen Produkten hilft die CLP-Verordnung den Verbrauchern, die mit dem Produkt verbundenen Risiken zu verstehen, und gewährleistet eine ordnungsgemäße Handhabung und Verwendung.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Giftinformationszentrum ist die zentrale Stelle, die für die Entgegennahme und Weitergabe von Daten über gefährliche Chemikalien in der EU zuständig ist. Sie stellt sicher, dass Notfalleinsatzkräfte, Angehörige der Gesundheitsberufe und die breite Öffentlichkeit im Falle einer Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben. Durch die Registrierung von Produkten bei der Giftnotrufzentrale wird sichergestellt, dass wichtige Sicherheitsdaten in Notfällen sofort verfügbar sind.

Warum ist das notwendig?

Für Kunstmaterialien und dekorative chemische Produkte ist eine Registrierung bei der Giftnotrufzentrale erforderlich, um in Notfällen auf wichtige Sicherheitsinformationen zugreifen zu können. Im Falle einer Exposition, sei es durch versehentliches Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt, kann ein schneller Zugriff auf die Sicherheitsdaten des Produkts die Gesundheitsrisiken minimieren und zu einer schnelleren und effektiveren Reaktion der Rettungskräfte führen. Durch die Einreichung einer PCN stellen die Hersteller sicher, dass ihre Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen und dass die Verbraucher angemessen geschützt sind.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 ist es für Hersteller gefährlicher chemischer Produkte, einschließlich Kunstmaterialien und dekorativer Produkte, gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) gemäß den EU-Vorschriften einzureichen. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass wichtige Sicherheitsinformationen für Notfalleinsatzkräfte zur Verfügung stehen, was die öffentliche Gesundheit und Sicherheit in der gesamten Europäischen Union verbessert.

FAQ

Frage: Müssen alle Kunstmaterialien und dekorativen chemischen Produkte bei der Giftnotrufzentrale registriert werden?

Antwort: Ja, alle gefährlichen Kunstmaterialien und dekorativen chemischen Produkte, die nicht bereits durch spezielle Vorschriften abgedeckt sind, müssen bei der Giftnotrufzentrale registriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte im Falle eines Unfalls Zugang zu den notwendigen Sicherheitsinformationen haben.

Frage: Was ist der UFI für Kunstmaterialien und dekorative Chemikalien?

Antwort: Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein eindeutiger Code, der der chemischen Zusammensetzung eines jeden Produkts zugeordnet ist. Bei Kunstmaterialien und dekorativen chemischen Produkten hilft der UFI den Einsatzkräften, das Produkt schnell zu identifizieren und im Falle einer Exposition oder Vergiftung auf wichtige Sicherheitsinformationen zuzugreifen.

Frage: Warum ist die Einreichung eines PCN für Kunstmaterialien notwendig?

Antwort: Die Einreichung einer PCN (Poison Centre Notification) ist für Kunstmaterialien und dekorative chemische Produkte notwendig, da sie sicherstellt, dass die Rettungskräfte sofortigen Zugang zu wichtigen Sicherheitsdaten haben. Im Falle eines Notfalls können diese Informationen dazu beitragen, die Auswirkungen der Exposition zu mildern und die Reaktionszeiten zu verkürzen.

Frage: Wie wird die CLP-Verordnung auf Kunstmaterialien angewendet?

Antwort: Die CLP-Verordnung schreibt vor, dass Kunstmaterialien und dekorative chemische Produkte entsprechend ihrer Gefährlichkeit eingestuft, mit entsprechenden Gefahrensymbolen gekennzeichnet und mit Sicherheitshinweisen versehen werden müssen. Dies trägt dazu bei, dass die Benutzer über die potenziellen Risiken informiert sind und die Produkte sicher verwenden können.

Frage: Seit wann ist es erforderlich, einen PCN für Kunstmaterialien einzureichen?

Antwort: Die Verpflichtung zur Einreichung einer Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) für Kunstmaterialien und dekorative chemische Produkte trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Seit diesem Datum müssen alle gefährlichen chemischen Produkte bei der Giftnotrufzentrale registriert werden, um sicherzustellen, dass im Notfall wichtige Sicherheitsinformationen verfügbar sind.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).