Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für andere Bauprodukte
Andere Bauprodukte, die über die allgemein diskutierten Kategorien wie Mörtel, Zement und spezifische Chemikalien hinausgehen, können verschiedene Formulierungen zur Verbesserung oder zum Schutz von Baumaterialien umfassen (z. B. spezielle Grundierungen, Zusatzstoffe oder Beschichtungen). Wenn diese Produkte die Gefahrenkriterien der EU-Verordnungen erfüllen, ist eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich, damit die Giftnotrufzentralen schnell alle relevanten Sicherheitsdaten wie die chemische Zusammensetzung, die Gefahrenklassifizierung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen abrufen können. Durch die Einreichung einer PCN ermöglichen es Hersteller und Händler den medizinischen Fachkräften, schnelle und genaue Anweisungen zu geben, wenn jemand einem gefährlichen Bauprodukt ausgesetzt ist.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verknüpft. Bei anderen als gefährlich eingestuften Bauprodukten muss der UFI auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen. Im Notfall verlassen sich die Giftnotrufzentralen auf den UFI, um die genaue Zusammensetzung des Produkts zu ermitteln und so eine angemessene medizinische oder Erste-Hilfe-Leistung sicherzustellen.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) muss nach EU-Recht für jedes gefährliche Chemikaliengemisch eingereicht werden. Wenn Hersteller oder Händler eine PCN für andere Bauprodukte einreichen, stellen sie den Giftnotrufzentralen wichtige Produktinformationen zur Verfügung – Zusammensetzung, Verpackung, Gefahrenklasse und Verwendungsrichtlinien – und ermöglichen so ein schnelles und präzises Eingreifen bei einer versehentlichen Exposition.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Jedes gefährliche Bauprodukt muss mit Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und dem UFI auf dem Etikett versehen sein, wenn es die Gefahrenschwellen gemäß CLP erfüllt. Diese Kennzeichnung hilft den Anwendern, mögliche Risiken zu erkennen und sichere Handhabungsprotokolle zu implementieren.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Giftinformationszentrum ist ein kooperatives Netzwerk nationaler Einrichtungen, die Notfallhilfe und medizinische Beratung bei Unfällen mit chemischer Belastung anbieten. Die Registrierung gefährlicher Bauprodukte über einen PCN stellt sicher, dass diese Zentren sofort auf die detaillierten Sicherheitsdaten des Produkts zugreifen können, wodurch die Effizienz der erforderlichen medizinischen Behandlung verbessert wird.
Warum ist das notwendig?
Andere Bauprodukte können Lösungsmittel, Harze oder andere aktive Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßer Handhabung, Einatmung oder Verschlucken Schaden anrichten können. Mit einer PCN in den Akten ist sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen auf vollständige Sicherheitsdaten verweisen und schnell auf Expositionen reagieren können. Dadurch werden Gesundheitsrisiken verringert und die Einhaltung der EU-weiten Sicherheitsvorschriften gefördert.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche chemische Gemisch, das in der EU vermarktet wird – einschließlich anderer Bauprodukte – gemäß den CLP-Vorschriften der EU über eine PCN registriert werden. Diese Einheitlichkeit der Sicherheitsmaßnahmen und Notfallmaßnahmen schützt Anwender und Fachleute in allen Mitgliedsstaaten.
FAQ
Frage: Müssen alle anderen Bauprodukte eine PCN haben?
Antwort: Nur Produkte, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Ungefährliche Formeln müssen nicht registriert werden.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Etikett erscheinen?
Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen angebracht, damit sie in Notfällen leicht zu erkennen ist.
Frage: Welche Details sind in einer PCN für diese Produkte enthalten?
Antwort: Ein PCN-Eintrag sollte die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, Verpackungsinformationen, Gebrauchsanweisungen und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen enthalten.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Normalerweise muss der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, die PCN einreichen, wenn es die Gefahrenkriterien erfüllt.
Frage: Unterliegen auch Produkte, die nur für professionelle Anwender bestimmt sind, diesen Bestimmungen?
Antwort: Ja: Ja, jedes Produkt, das gemäß CLP als gefährlich eingestuft ist, muss die PCN-Anforderungen erfüllen, unabhängig davon, ob es für den gewerblichen oder privaten Gebrauch bestimmt ist.
Frage: Was passiert, wenn kein PCN für ein gefährliches Produkt eingereicht wird?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu gesetzlichen Strafen, Bußgeldern oder Einschränkungen beim Verkauf des Produkts innerhalb der EU führen, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.
Frage: Seit wann ist die PCN-Pflicht obligatorisch?
Antwort: Die Anforderung, dass gefährliche chemische Gemische einer PCN unterzogen werden müssen, trat am 1. Januar 2021 im Rahmen der CLP-Verordnung der EU in Kraft.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und mit den neuesten EU-Vorschriften übereinstimmen. Ganz gleich, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ein konformes SDB ist gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).