PCN & UFI für Aerosol-Farben und -Beschichtungen

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Aerosolfarben und Beschichtungen

Aerosol-Farben und -Beschichtungen sind häufig verwendete Produkte, die in gebrauchsfertigen Aerosol-Kanistern zur Sprühanwendung geliefert werden. Diese Produkte können gefährliche Chemikalien enthalten, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen können. Daher ist es wichtig, dass die Hersteller für diese Produkte eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) einreichen, damit Notfalleinsatzkräfte und medizinisches Fachpersonal im Falle einer Exposition Zugang zu den notwendigen Sicherheitsinformationen haben. Die Registrierung von Farben und Lacken in Aerosolen bei der Giftnotrufzentrale gewährleistet die Einhaltung der EU-Vorschriften und schützt die Sicherheit der Verbraucher.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein Code, der hilft, die genaue chemische Zusammensetzung eines Produkts zu identifizieren. Für Farben und Lacke in Sprühdosen ist der UFI von entscheidender Bedeutung, da er den Einsatzkräften einen schnellen Zugriff auf produktspezifische Sicherheitsinformationen ermöglicht, was bei der Reaktion auf chemische Belastungen oder Unfälle unerlässlich ist. Die UFI ermöglicht es den Ersthelfern, die Risiken einzuschätzen und bei einem Notfall die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein Bericht, den die Hersteller gefährlicher Produkte bei den Giftnotrufzentralen einreichen müssen. Dieser Bericht enthält wichtige Informationen wie die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung und die Notfallmaßnahmen. Bei Farben und Beschichtungen in Sprühdosen wird durch die Einreichung einer PCN sichergestellt, dass diese Produkte bei den Giftnotrufzentralen registriert sind, so dass die Ersthelfer im Falle einer Exposition oder Vergiftung auf die erforderlichen Daten zugreifen können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist ein EU-Rahmenwerk, das Regeln für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien festlegt. Aerosolfarben und -lacke, die gefährliche Stoffe enthalten, müssen gemäß den CLP-Standards eingestuft werden. Dazu gehört auch die Bereitstellung geeigneter Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und Erste-Hilfe-Anweisungen. Die CLP-Verordnung stellt sicher, dass Verbraucher und Arbeitnehmer über die Risiken informiert sind und wissen, wie sie die Produkte sicher handhaben können.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Poison Centre ist ein Netzwerk von nationalen Zentren, die Informationen über gefährliche Substanzen für Notfälle bereitstellen. Durch die Einreichung einer PCN für Aerosolfarben und -lacke stellen die Hersteller sicher, dass diese Produkte in die Datenbank der Giftnotrufzentrale aufgenommen werden, so dass Notfalleinsatzkräfte und medizinisches Fachpersonal im Notfall auf wichtige Sicherheitsinformationen zugreifen können. Dies hilft, die Exposition gegenüber Chemikalien zu kontrollieren und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Warum ist das notwendig?

Die Einreichung eines PCN für Farben und Lacke in Aerosolen ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass den Rettungskräften im Falle einer versehentlichen Exposition genaue und rechtzeitige Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen. Das Risiko der Inhalation oder des Hautkontakts mit gefährlichen Chemikalien in Aerosolprodukten ist beträchtlich, und ein PCN ermöglicht eine schnelle und fundierte Reaktion. Dieses Verfahren trägt zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei, insbesondere in Notfallsituationen.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 ist es gemäß der EU-CLP-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben, dass Hersteller von Aerosolfarben und -beschichtungen, die gefährliche Chemikalien enthalten, eine PCN einreichen müssen. Diese Anforderung ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, die Sicherheit zu verbessern und wichtige Informationen für Notfallteams bereitzustellen. Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen oder zum Rückzug vom Markt führen.

FAQ

Frage: Muss ich einen PCN für meine Aerosolfarbe oder Beschichtung einreichen?

Antwort: Ja, wenn Ihre Sprühfarbe oder Beschichtung gefährliche Chemikalien enthält, müssen Sie einen PCN einreichen. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Rettungskräfte im Falle einer Chemikalienexposition oder eines Unfalls auf wichtige Sicherheitsinformationen zugreifen können.

Frage: Welche Informationen sind für die Einreichung einer PCN erforderlich?

Antwort: Ein PCN für Aerosolfarben und -lacke muss den UFI des Produkts, die Gefahreneinstufung gemäß CLP, Informationen zum Notfallkontakt und Erste-Hilfe-Maßnahmen enthalten. Auf diese Weise können die Einsatzkräfte die Risiken schnell erfassen und entsprechend mit Expositionsvorfällen umgehen.

Frage: Was passiert, wenn ich keinen PCN für mein Produkt einreiche?

Antwort: Das Versäumnis, einen PCN einzureichen, kann zu behördlichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen und der möglichen Entfernung Ihres Produkts vom Markt. Außerdem kann es die Rettungskräfte daran hindern, im Falle einer Exposition wirksame Hilfe zu leisten.

Frage: Wie kann ich eine PCN für meine Aerosolfarbe oder mein Beschichtungsprodukt einreichen?

Antwort: Um einen PCN einzureichen, müssen Sie alle relevanten Produktinformationen zusammentragen, einschließlich der UFI, der CLP-Gefahrenklassifizierungen und der Anweisungen für den Notfall. Unser Unternehmen bietet umfassende Dienstleistungen an, um sicherzustellen, dass Ihr PCN korrekt vorbereitet und bei der Giftnotrufzentrale eingereicht wird, so dass eine vollständige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).