Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Reinigungs-/Pflegeprodukte für Stein und Fliesen – regelmäßige Anwendung
Regelmäßig verwendete Reinigungsprodukte für Stein- und Fliesenoberflächen, einschließlich Fußböden, spielen eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung ihrer Haltbarkeit und ihres Aussehens. Diese Produkte wurden speziell für die regelmäßige Pflege entwickelt, enthalten aber oft chemische Substanzen, die bei unsachgemäßer Anwendung Risiken bergen können. Für solche Produkte ist eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich, um die Sicherheit und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten und es den Giftnotrufzentralen zu ermöglichen, in Notfällen auf wichtige Produktdaten zuzugreifen.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein obligatorischer 16-stelliger alphanumerischer Code, der zur Identifizierung gefährlicher chemischer Mischungen in der EU verwendet wird. Bei Reinigungsprodukten für Stein und Fliesen, die regelmäßig verwendet werden, verbindet der UFI das Produkt mit seiner spezifischen Formulierung und hilft den Giftnotrufzentralen, die Mischung im Falle einer Exposition oder eines Unfalls schnell zu identifizieren. Die UFI muss auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, damit sie für Benutzer und Notfalleinsatzkräfte zugänglich ist.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, die gefährliche chemische Gemische auf den EU-Markt bringen. Der PCN enthält detaillierte Produktinformationen wie die Zusammensetzung, die Klassifizierung, die Verpackung und den Verwendungszweck. Für Stein- und Fliesenreinigungsprodukte stellt der PCN sicher, dass die Giftnotrufzentralen bei versehentlichem Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen genaue Hinweise geben können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Produkten in der EU. Sie stellt sicher, dass Reinigungsprodukte für Stein und Fliesen auf ihren Etiketten klare Gefahrenwarnungen, Sicherheitshinweise und Sicherheitsanweisungen enthalten. Die Einhaltung der CLP-Verordnung schützt die Benutzer, indem sie wichtige Informationen über die sichere Handhabung und mögliche Risiken liefert.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein zentrales Netzwerk, das medizinisches Fachpersonal und die Öffentlichkeit beim Umgang mit Chemikalienexpositionen unterstützt. Durch die Registrierung von Reinigungsprodukten für Stein und Fliesen bei der Giftnotrufzentrale ermöglichen die Unternehmen dem medizinischen Personal einen schnellen Zugriff auf die Daten, die für eine angemessene Behandlung in Notfällen erforderlich sind.
Warum ist das notwendig?
Regelmäßig verwendete Reinigungsprodukte für Stein und Fliesen können Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßer Handhabung Reizungen, Atemprobleme oder andere gesundheitliche Probleme verursachen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen über die notwendigen Informationen verfügen, um rechtzeitig und effektiv medizinischen Rat zu erteilen, die Sicherheit der Benutzer zu erhöhen und die mit diesen Produkten verbundenen Risiken zu verringern.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Anforderung, eine PCN für gefährliche chemische Gemische, einschließlich Reinigungsprodukte für Stein und Fliesen, einzureichen, wurde am 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung obligatorisch. Dies gilt für alle neu vermarkteten gefährlichen Produkte und Gemische.
FAQ
Frage: Benötigen alle Reinigungsprodukte für Stein und Fliesen eine PCN?
Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen einen PCN. Nicht gefährliche Produkte sind von dieser Anforderung ausgenommen.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produkt angezeigt werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, in der Regel in der Nähe der Gefahrenwarnungen oder Sicherheitshinweise, um sicherzustellen, dass sie leicht zugänglich ist.
Frage: Warum ist die CLP-Kennzeichnung für Reinigungsprodukte für Stein und Fliesen wichtig?
Antwort: Die CLP-Kennzeichnung stellt sicher, dass die Benutzer sich der Gefahren des Produkts bewusst sind und wissen, wie sie es sicher handhaben können, wodurch das Risiko von Unfällen und Exposition verringert wird.
Frage: Wie verwendet das Giftinformationszentrum die PCN-Informationen?
Antwort: Die Giftnotrufzentrale verwendet die PCN-Daten, um medizinischem Fachpersonal bei versehentlicher Exposition genaue Anleitungen zu geben und so sicherzustellen, dass die richtige medizinische Versorgung umgehend erfolgt.
Frage: Was sind die Folgen der Nichteinhaltung der PCN-Vorschriften?
Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Vorschriften kann zu Geldstrafen, gesetzlichen Sanktionen und Beschränkungen für den Verkauf des Produkts innerhalb der EU führen.
Frage: Wann ist die PCN-Pflicht für Reinigungsprodukte für Stein und Fliesen in Kraft getreten?
Antwort: Die Verpflichtung ist seit dem 1. Januar 2021 als Teil der EU CLP-Verordnung für gefährliche Gemische in Kraft.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).